Rückerstattung der einkommensteuer

31. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rudolfo123456
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Rückerstattung der einkommensteuer

Hallo ich bin student und habe zur zeit 2 jobs einen auf 400 euro
basis und einenn als aushilfe bei einem security unternehmen wo ich
auch mehr als 400 euro im monat verdienen kann.
Bei dem 400 euro job bin ich auf lohnsteuerklasse 1
und bei dem security job bin ich lohnsteuerklasse 6
Da ich bei dem security job auf lohnsteuerklasse 6 bin muss ich
steuern zahlen. Aber wenn ich nicht über 7400 euro im jahr komme
bekomme ich ja die steuern zurück habe ich gehört. Jetzt ist meine
frage wo ich das beantragen kann und was ich alles dafür brauche
Vielen dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Vordrucke gibts da auch.

Du brauchst den Matenbogen und die Anlage N.

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#3
 Von 
Rudolfo123456
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja ich weiss es nicht so genau wenn ich erlich bin aber müsste lohnsteuer sein du hast recht weil mein lohn wird ja besteuert

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#5
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

Außerdem ist es wahrscheinlich Unsinn, in so einem Fall eine Steuerkarte bei dem 400€-Job abzugeben. Durch die Abgabe der Steuerkarte mit Steuerklasse 1 spart das Unternehmen die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2%.

Durch die Abgabe der Steuerkarte zahlt der AG bei dem Minijob diese 2% nicht, dafür musst Du im Gegenzug die 400€ in Deiner Steuererklärung angeben.

Die Grenze von 7664€, bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen ist korrekt. Mit den weiteren Pausch- und Freibeträgen fällt tatsächlich sogar erst ab einem Jahresbruttogehalt von etwa 10.800€ Einkomensteuer an.

Wenn Du beim 400€-Job eine Steuerkarte abgibst, dann werden die Einnahmen damit einbezogen, wenn Du keine Steuerkarte abgibts, dann nicht.

Dein Vorgehen macht also nur dann Sinn, wenn Du bei dem Security-Job weniger als 6.000€ im Jahr verdienst.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hambre,

du solltest aber die Sozialversicherungsbeiträge nicht vergessen:

Mit Lohnsteuerkarte: ~20% AG und ~21% AN plus ggf. Steuern
Ohne Lohnsteuerkarte: 30 % AG, ganz davon abgesehen, dass trotzdem beim Minijob kein Versicherungsschutz besteht.

Für den AG ist demnach die Minijob-Lösung schlechter. Und leider 'bestimmt' in der Regel der AG, wie abgerechnet wird bzw. ob überhaupt gearbeitet wird.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(194 Beiträge, 74x hilfreich)

Man kann einen Minijob mit pauschaler Sozialverischerung (28% für AG) auf Steuerkarte ausüben. Dann muss man auch die reguläre Einkommensteuer abführen, wobei es einen Grundfreibetrag von 7.664€ für alle Jobs zusammen genommen gibt. Ein Alleinstehender ohne weiteren Job spart dann die 2% pauschale Lohnsteuer, die aber in den meisten Fällen ohnehin vom AG übernommen werden.

Alternativ gibt man im Minijob keine Steuerkarte ab. Dann werden zusätzlich 2% pauschale Lohnsteuer fällig, dafür muss der Minijob dann nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.

Wer einen Job mit Steuerklasse 6 ausübt, ist im übrigen zur Abgabe einer Steuererklärung verplflichtet.

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