In Anlage N tauchen bei den Werbungskosten auch mehrere Felder zu den Reisekosten auf. Direkt danach kann angegeben werden, wie viel vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurde.
Wurde alles steuerfrei erstattet ergeben sich für den steuerpflichtigen hier Werbungskosten für die Reisekosten in Höhe von ganzen 0 Euro.
Muss er in diesem Fall die Reisekosten dennoch angeben?
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Reisekosten / Anlage N bei Steuererklärung
19. Januar 2014
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Frage vom 19. Januar 2014 | 15:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten / Anlage N bei Steuererklärung
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#1
Antwort vom 19. Januar 2014 | 20:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Das wäre sinnvoll, damit das Finanzamt sieht, dass dem AN die auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bescheinigten Erstattungen auch tatsächlich zugestanden haben.
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#2
Antwort vom 25. Januar 2014 | 00:55
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 41x hilfreich)
Auch wenn in der Summe EUR 0,- raus kommt sollte man auch die Reisekosten angeben.
Natürlich bekommt das Finanzamt die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch vom AG übermittelt und berücksichtigt diese dann von Amtswegen aus (auch wenn sich keine Auswirkung daraus ergibt).
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"-Alle Angaben ohne Gewähr-"
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