Ein Hallo an alle,
während der Zeit der betriebsbedingten Kündigung vom AG habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen. Zu dieser Zeit existierte jedoch noch keine Rechtschutzversicherung. Jetzt schon.
Kann ich die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 239 EUR als Werbungskosten im LST-Jahresausgleich angeben? Im Schreiben ist ein Gegenstandswert von 3 Bruttomonatsgehältern angegeben.
Die gezahlte Abfindung des AG lag noch im steuerfreien Bereich von unter 8.100 EUR.
Denn auf der Lohnsteuerkarte für 2003 ist von diesem Abfindungsbetrag natürlich nichts zu sehen.
Wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte
Rechtsanwaltskosten in Lohnsteuerjahresausgleich
13. Januar 2004
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Frage vom 13. Januar 2004 | 12:15
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 13x hilfreich)
Rechtsanwaltskosten in Lohnsteuerjahresausgleich
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#1
Antwort vom 13. Januar 2004 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Ja, das geht. Die 239 EUR sind Werbungskosten.
Und jetzt?
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