Rechnungen schreiben als Student

23. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechnungen schreiben als Student

moin,

also ich bin Student....und jobbe nebenbei in einer Bar. mein Gehalt pro Monat beträgt maximal 399....manchmal auch weniger, je nach dem wieviel zeit ich habe, bzw. wie ich gebraucht werde. jedoch nie über 400€...nichtmal in den semesterferien.
Kürzlich wurde ich von nem Caterring Service gefragt, ob ich da evtl. mal aushelfen könnte.
ich hab jetzt n paar mal für die gearbeitet und soll nun eine Rechnung schreiben.....man sagte mir ich bräuchte hierfür keinen Gewerbeschein. Ich solle auf der Rechnung lediglich vermerken, dass ich nach §19 nicht mwst. pflichtig bin.
Nach 2tägigem rumgegoogeln und nutzen div SuFu's, bin ich leider nicht viel weiter gekommen...alles was ich weiss ist, dass ich nichts weiss....
-Nach §19 UStG besteht keine Umsatzsteuerpflicht-
gilt dies nur für Kleinunternehmer? was sind Kleinunternehmer (brauch man nen Gewerbeschein oder sind es auch Studenten, wenn sie unter dem Freibetrag bleiben)?

was muss nun auf dieser ominösen Rechnung vermerkt sein?
trifft der § 19 UStG zu? würde es ausreichend sein, wenn ich unter den Rechnungsbetrag "exklusive MwSt" schreibe?!

Thnx & Greets


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8 Antworten
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#1
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Bevor man die vielen Fragen beantwortet: Was machst Du beim Caterring Service überhaupt, wie sieht die Tätigkeit aus? Solltest Du garnicht unternehmerisch tätig sein (wohl anzunehmen), stellen sich die Fragen der Rechnung, der USt und des Gewerbescheines erst garnicht. Dann treten andere Fragen des LSt- und SV-Rechtes auf.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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#2
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

ich stehe an den bars rum und mixe drinks, jongliere oder spucke feuer. so blöd es sich jetzt anhört....es stimmt ;-)
soweit ich weiss, muss man als student keine steuern abtreten...solange man unter einem bestimmten betrag pro jahr bleibt. mit meinem 399€ job und den 250€(fürs komplette jahr...war halt nur drei mal da und werde auch nicht mehr aushelfen) die ich von denen noch zu kriegen habe, sollte ich eigentlich drunter sein.
ich weiss halt nur nicht, was ich in die rechnung schreiben soll!

danke E S T G, bzw. auch an die anderen....falls mir jmd helfen kann

gruss aus'm norden

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Jonglieren und Feuer spucken beim Catering UNen wären Einkünfte aus Gewerbetrieb. Drinks mixen wäre eine nichtselbständige Arbeit. Zusammen betrachtet, kommt es auf die Ausgestaltung des Vertrages an. Wahrscheinlich gibt es gar kein Schriftstück, alles wie gehabt mündlich.

Das Catering UNen will Steuern und Abgaben für das gezahlte Geld sparen und nicht viel Verwaltungskram, also Rechnung. Mit dem Rest lassen sie Dich allein. Nur kurz von denen der Tip mit dem Kleinunternehmer und USt. Auch wenn es nur wenig Penunzen sind, auch als Kleinunternehmer brauchst Du einen Gewerbeschein und musst dieses auf einem Eröffnungsfragebogen dem Finanzamt erläutern. Dann läuft die Veranlagungsschiene ... Alles nervig, wo doch am Ende keine Steuern zu zahlen wären.

Wenn es bei der Rechnungsstellung bleibt, dann nennst Du die Tage, den Veranstaltungsort, die Tätigkeit Gästeunterhaltung (jonglieren, Feuer spucken, zaubern, bewirten ...), den Preis und den Hinweis, dass kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG erfolgt. Und dann zu den Ämtern ...

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 23.03.2011 20:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

-Wahrscheinlich gibt es gar kein Schriftstück, alles wie gehabt mündlich.-
richtig.

-Das Catering UNen will Steuern und Abgaben für das gezahlte Geld sparen und nicht viel Verwaltungskram, also Rechnung. Mit dem Rest lassen sie Dich allein.-
leider auch richtig.

-Und dann zu den Ämtern ... -
um nen gewerbeschein zu beantragen?! wäre es denn ok, wenn man sich den gewerbeschein holt, nachdem man bereits gearbeitet hat ?!

-Jonglieren und Feuer spucken beim Catering UNen wären Einkünfte aus Gewerbetrieb. Drinks mixen wäre eine nichtselbständige Arbeit.-
was genau ist der unterschied zwischen "einkuenften aus gewerbetrieb // eienr nichtselbständigen arbeit" ?!
brauch man den gewerbeschein in beiden fällen? und beruft man sich in beiden fällen auf den §19 UStG ?

danke nochmal

p.s.: möchte nicht nerven, sondern es möglichst genau wissen

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-- Editiert am 23.03.2011 21:36

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Wenn es denn so ist, der Gesamteindruck Deiner Tätigkeit unternehmerisch wäre, die "freie zauberhafte Unterhaltung", in die Dir das Catering UNen kaum hereinreden kann, dann beziehst Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG ). Gewerbeschein (Gewerbe- oder Ordnungsamt) für Kleingewerbe nachträglich beantragen. Im zugesandten Eröffnungsfragebogen des FA optierst Du zu § 19 UStG , auf gestellten Rechnungen weist Du auf diese Option hin.

Wärest Du abhängiger Arbeitnehmer, weisungsgebunden, geregelte Arbeitszeiten usw., hättest Du Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG !). Hier fallen meistens nur LSt und Sozialversicherungsbeiträge an. Bei dieser Einkunftsart ist die USt nicht zu beachten (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG - "Unternehmer", der Du als Arbeitnehmer dann ja nicht bist). Und Arbeitnehmer benötigen keinen Gewerbeschein, den benötigen nur gewerbetreibende Unternehmer.

Vielleicht finde ich noch einen guten Link für die Definitionen Unternehmer/Arbeitnehmer bzw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb/nichtselbständiger Arbeit. Dann muss ich nicht seitenlang schreiben.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

-- Editiert am 23.03.2011 22:20

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lustig81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

sooooo,

habe mir mal alles durchgelesen...den link, zu den "pflichtangaben auf rechnungen", hatte ich sogar schonmal durchforstet! allerdings war ich anscheinend blind.....denn "Kleinbetragsrechnungen" würde für meinen spez. fall ja schon reichen! :)

danke für die mühe !!!

E S T G for Kanzler 5sterne+++

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