Rechnungen

1. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hans-Mueller
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungen

Jemand hat ein Einzelunternehmen und führt eine Einnahme- Überschußrechnung durch. Meine Frage : Ist es dan notwendig beim Austellen einer Rechnung eine Kopie anzufertigen , evt. für´s Finanzamt ?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß Hans

-- Editiert von Hans-Mueller am 01.03.2007 15:59:07

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

Man schreibt eine Originalrechnung mit einer Kopie für die eigenen Unterlagen.

Die wird bei Zahlungseingang gebucht. Eine Kopie für das Finanzamt ist nicht vorgesehen, wird aber bei Ihnen im Falle einer Betriebsprüfung zur Einsicht verlangt.

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mama1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hans Müller,

eine Kopie der Rechnung unbedingt aufheben - evtl. auch nur im Computer abgespeichert. Ich musste schon 3x Rechnungen beim Finanzamt vorlegen, weil Rechnungsempfänger geprüft wurden.
Viele Grüße
Mama 1

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.118 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen