Rechnung schreiben ja oder nein?

9. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
drs
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung schreiben ja oder nein?

hallo;

erstmal ein großes Lob für diese tolle seite und die sehr hilfreichen Diskussionsforen; trotz gefundener Beiträge zu meiner Frage ist mir immernoch nicht klar was ich machen soll;

bin zur zeit arbeitslos (beziehe aber kein Arbeitslosengeld oder
andere finanziellen Mitteln vom Staat); ich werde jetzt bei einem größeren Event auflegen /DJ hat sich so ergeben, da ich in meiner Freizeit gerne auflege und der Veranstalter meinte ich sollte ihm eine Rechnung schreiben und darin auch die Flugkosten damit ich die absetzen kann?? er meinte auch eine Steuernummer/Rechnungsnummer wäre wichtig?ich habe aber auch keine Gewerbe oder bin auch nicht freiberuflich auf dem Gebiet;

die Rechnung beläuft sich auf 500 + 80 € Mwst, darin sind auch die Flugkosten....

was soll ich jetzt machen? soweit ich gelesen habe, darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben...aber es wird auch geraten die Mwst nicht zu erwähnen?

für hilfe dankt
drs!

gruß

-- Editiert von drs am 09.12.2004 16:05:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du darfst die MWSt. gar nicht erwähnen. Da kannst Du Ärger mit dem Finanzamt bekommen. So etwas kann nämlich den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Eine Rechnung ohne MWSt. kann formlos erfolgen. Dafür benötigst Du weder Steuernummer noch Rechnungsnummer.

Für Deinen Auftraggeber wäre es günstig, wenn er die Flugkosten und sonstige Spesen direkt bezahlt. Die entsprechenden Rechnungen sollten dann auf ihn ausgestellt sein. In dem Fall kann Dein Auftraggeber die darin enthaltene MWSt. als Vorsteuer abziehen. Wenn Du diese Dinge bezahlst und ihm dann eine Gesamtrechnung stellst, dann geht das nicht.

Falls Du noch öfter solche Aufträge bekommst, solltest Du ein Gewerbe anmelden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drs
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

ist es nicht besser dies als "freiberuflich" anzumelden? ob ich ein Gewerbe anmelden darf, muss ich erst nachfragen, denn ich besitze nicht die dt. Staatsbürgerschaft und habe nur die unbefristete Aufenthaltserlaubnis und habe nur 19 Monate Sozialversicherungsbeiträge usw. abgeführt; (davor Student)dies spielt bei der Anmeldung glaube ich eine Rolle;

also sollte ich auf keinen Fall eine Rechnung mit Mwst. schreiben....

vielen dank, gruß
drs

1x Hilfreiche Antwort

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