Rechnung mit/ohne MWST!!

10. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
shadowman1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung mit/ohne MWST!!

Hallo,

ich bin Student und habe, mit einem Freund, eine Website erstellt.

Diese haben wir dann an ein Unternehmen für 800 € verkauft.

Nun bin ich mir nicht mehr sicher ob wir diese mit MWST oder ohne MWST verkauft haben. Die Rechnung lief auf meinen Namen!
Hab auch leider keine Kopie der Rechnung, da diese per mail (glaub ich jedenfalls) rausging.

Kann dies irgendwelche Konsequenzen für mich haben???
Sollte ich beim Finanzamt anrufen und ihnen den Fall schildern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ihr seid tolle Unternehmer!
Natürlich habt ihr ohne Mehrwertsteuer verkauft, die Einnahme unterliegt allerdings der Einkommen-bzw. Lohnsteuer.
Ein Anruf beim FA ist nicht nötig.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
shadowman1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß schon das des ein bißchen dumm gelaufen ist ;-)

Was ich meinte ist, das ich nicht mehr weiß ob wir in die Rechnung eine MWST mit reingeschrieben haben!

Wenn er versucht sich diese wieder zu holen!!!
Ob es da für mich Probleme geben könnte!

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
shadowman1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne, Steuernummer haben wir nicht mit draufgeschrieben...da bin ich mir sicher...bin mir eigentlich auch ziemlich sicher, dass wir den Betrag nicht gesplittet haben!

Also muss ich die 800 €, die wir für die Seite bekommen haben, nur angeben, wenn ich meine Steuer mache, oder?

Danke

-- Editiert von shadowman1 am 11.09.2007 16:07:30

-- Editiert von shadowman1 am 11.09.2007 16:08:21

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

vermutlich hat der Rechnungsempfänger hier nach MwSt-Ausweis gefragt, da es nicht auf der Rechnung vermerkt war.

Wenn das der Fall ist, hast Du richtig gehandelt, da Du nicht Umsatzsteuerberechtigt bist.
Die Fa. kann hier auch keine Vorsteuer zurückholen. Für ihn ist evtl. nur die Folge daß aus einer vermeintlichen Brutto-Rechnung von Eur 800,- nun eine Nettorechnung wird.
Trotzdem ein Schnäppchen für ihn! Laß Dich nicht verrückt machen.

Gruß

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