Ich wollte fragen ob ich als Privatperson eine Rechnung für eine einmalige Tätigkeit ausstellen kann.
Ich möchte für eine Fahrschule eine Internetseite erstellen.
Kann ich dafür einfach eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen?
Wie sieht es mit einer Gewerbeanmeldung aus. Ist dies notwendig? Ist wiegesagt nur eine einmalige Sache. Gibt es da irgendein Limit für die Höhe der Rechnung?
Bin zur Zeit Student und arbeite nebenbei in einem 450€ Job.
-- Editier von melons92 am 23.05.2016 14:28
Rechnung für einmalige Dienstleistung
23. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 23. Mai 2016 | 14:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für einmalige Dienstleistung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Mai 2016 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
Kann ich dafür einfach eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen? Ja.
Wie sieht es mit einer Gewerbeanmeldung aus. Ist dies notwendig? Nicht für eine einmalige Tätigkeit. Erfahrungsgemäß haben hier manche User aber einen sehr weiten Begriff von Einmaligkeit...
#2
Antwort vom 23. Mai 2016 | 15:24
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
ZitatKann ich dafür einfach eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen? Ja. :
Der Grund für den fehlenden Ausweis muss allerdings draufstehen (Kleinunternehmerreglung z.B.)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Mai 2016 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32864 Beiträge, 17260x hilfreich)
Man schreibt also z. B. "Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19(1) UStG ".
#4
Antwort vom 23. Mai 2016 | 16:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalig wäre es tatsächlich
Also gibt es kein Limit für so eine Rechnung?
Welche Möglichkeit gäbe es noch das ganze legal zu machen?
Eigentlich mache ich bei der Fahrschule als Gegenleistnug dann kostenlos einen Führerschein. Ist da dieser Weg über Rechnung schreiben die einzige Möglichkeit oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 25. Mai 2016 | 08:40
Von
Status: Student (2359 Beiträge, 631x hilfreich)
??? Versteh ich nicht???ZitatErfahrungsgemäß haben hier manche User aber einen sehr weiten Begriff von Einmaligkeit... :
Solange es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt und keine Wiederholungsabsicht besteht (z.B. weil die Homepage "gewartet" wird!) handelt es sich um Einkünfte im Sinne §23 Nr.3 EStG . Weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Meldung an das FA nach §138 AO ist notwendig. In der Steuererklärung, die dann notwendig ist, wird das Ganze auf der Anlage SO erklärt.
ZitatJa. :
Der Grund für den fehlenden Ausweis muss allerdings draufstehen (Kleinunternehmerreglung z.B.)
Auf der Rechnung/dem Beleg muss Garnichts drauf stehen, den auch im USt-Recht wird amn durch eine einmalige Handlung noch nicht zum Unternehmer im Sinne des UStG. Genau wie bei der ESt und GewSt fehlt es hier an der Nachhaltigkeit.ZitatMan schreibt also z. B. "Umsatzsteuerbefreit gemäß :§ 19(1) UStG ".
Ein kleiner Hinweis sei noch erlaubt: Die Umsätze eines Kleinunternehmers sind eben NICHT steuerfrei, den dann wäre das in §4 UStG geregelt! Die anfallende USt wird nur nicht erhoben! Kleiner, aber feiner Unterschied!
taxpert
Und jetzt?
Schon
267.577
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten