RATLOS; HILFE...Wechsel der Steuerklasse während der Elternzeit ?????

23. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
chrisi12347
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
RATLOS; HILFE...Wechsel der Steuerklasse während der Elternzeit ?????

Hallo, habe da mal eine wichtige Frage und wäre sehr sehr dankbar wenn sie mir jemand beantworten könnte. Und zwar bin ich zur Zeit schwanger. Mein Verlobter und ich wollen in 2 Wochen Heiraten aufgrund der einfachheit halber wegen Sorgerecht und so....Ist es dann möglich während ich in Elternzeit bin und Elterngeld beziehe das mein Mann dann die Steuerklasse 3 nimmt?Da ich später eh nur halbtags arbeite wäre ich mit Steuerklasse 5 anschliessend auch zufrieden. Muss man dann eine Steuererklärung machen und was für Nachteile entstehen uns dann, kann es sein das wir dann hohe nachzahlungen haben?? Brauche da ein wenig Hilfe sonst Verzweifel ich noch weil man darüber nix im Internet findet ! Vielen Dank chrisi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich denke, wenn ihr heiratet, dann wechselt dein Mann automatisch in die Steuerklasse drei. Welche Nachteile sollten euch denn entstehen. Ihr habt nur noch ein Einkommen und sied dann bald drei unterhaltsberechtigte Personen. Also habt ihr doch höhere Freibeträge.

Und wenn du es ganz genau wissen willst, dann kannst du doch auch zum Finanzamt gehen und die rechnen dir dann ungefähr aus, was auf euch zukommen. Steuererklärungen müssen immer gemacht werden, außer man ist davon befreit.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Ist nur ein Ehegatte Arbeitnehmer und erhält Arbeitslohn muss dieser zwingend in die Steuerklasse III.

Demnach sind auch die Abzüge geringer, weil dort die Freibeträge doppelt eingearbeitet sind.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, steht auf der Anleitung zur Einkommensteuererklärung. Man unterscheidet in Pflicht- und Antragsveranlagung.

Die Anleitung findet man im pdf Format unter Vordrucke auf folgender Seite:

http://www.hmdf.hessen.de






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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steurerklärung besteht dann, wenn ein Ehegatte Einkomen in der Steuerklasse 5 hat.

Einen automatischen Wechsle in die Steuerklasse 3 bei Heirat gibt es nicht. Ohne entsprechenden Antrag werden die Steuerkarten in Steuerklasse 4 ausgestellt.

Ich möchte auch davon abraten, dass Du vor Beginn der Elternzeit die Steuerklasse 5 wählst, da dadurch auch das Elterngeld reduziert würde.

Mit Beginn der Elternzeit könnt Ihr dann in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln.

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