Hallo,
ich habe einen Steuerbescheid bekommen der bis auf eine Sache in Ordnung war, die ich dann nochmal schriftlich angefragt habe.
Jetzt will das Finanzamt zusätzliche Nachweise zu Sachen die es bereits akzeptiert hat ?
Ist das in Ordnung ?
Grüße
Cynamy
Probleme mit dem Finanzamt
9. April 2009
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Frage vom 9. April 2009 | 10:55
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Probleme mit dem Finanzamt
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 9. April 2009 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Eine sogenannte Verböserung nach einem Einspruch ist jedoch auch zulässig. Das Finanzamt darf also im Rahmen eines Einspruchs den gesamten Steuerbescheid noch einmal überprüfen und nicht nur den Sachverhalt, auf den sich der Einspruch bezogen hat.
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#3
Antwort vom 9. April 2009 | 16:50
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort, auch wenn ich genau das nicht hören wollte...heul.
Und jetzt?
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