Probleme mit SB beim FA

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)
Probleme mit SB beim FA

Liebe Forumsgemeinde,
ich habe seit 2012 immer größer werdende Probleme mit der für mich zuständigen SB beim Finanzamt. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben, ich weiß keinen mehr.
Anfang 2012 bin ich wg einer neuen Arbeitsstelle von Nord- nach Süddeutschland gezogen. Ich war Berufssoldat und bin nun in der freien Wirtschaft als AT (außertariflicher) Arbeitnehmer beschäftigt.
Seit der Einkommenssteuererklärung 2011 macht die Dame mir das Leben schwer: sie erkennt keine Werbungskosten (z. B. Reinigen von vom Arbeitgeber bereitgestellter Dienstkleidung oder benötigter u. selbst angeschaffter Arbeitsmittel)an, Dienstreisen ins Ausland erkennt sie nicht als solche an, sondern deklariert sie als Privatreise (obwohl Reiseanordnung vom Arbeitgeber beigefügt)usw. usw. Ein Kollege mit absolut identischen Tätigkeiten hat bei einem anderen SB die gleichen Arbeitsmittel ohne jedes Problem anerkannt bekommen. Da fühl ich mich so langsam irgendwie aufgrund des Ex-Soldaten diskriminiert...
Sie hat im allerersten Telefongespräch meiner Frau gegenüber erklärt, sie würde keine Soldaten mögen. Dieses Jahr nun fragte sie meine Frau, ob ich es nötig hätte, bei meinem Einkommen überhaupt noch eine Steuererklärung abzugeben.
Da mir die Sache nun "zu bunt" wurde, habe ich Einspruch gegen die Steuererklärung 2012 eingelegt. Darauf hat die SB nur schriftlich erklärt, sie halte an ihrem Bescheid fest. Da mit der Dame am Telefon kein vernünftig Reden möglich war, habe ich mich schriftlich an den Leiter des Finanzamts mit der Bitte um Vermittlung gewandt, damit wieder ein vernünftiges Miteinander möglich wird. Ich habe darauf am 24.12.13 ein Schreiben des Leiters erhalten, in dem er erklärte, dass die SB eine hervorragende Kraft sei und er vollstes Vertrauen in sie habe.
War jemand schon mal in einer ähnlich misslichen Lage und wenn ja, wie hat er sie gelöst? Da ich nur mein Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und seit Anfang diesen Jahres eine kleine angemeldete Nebentätigkeit habe, ist in meinen Augen die Beauftragung eines Steuerberaters eigentlich nicht nötig. Oder sollte ich schon hierdurch Ruhe in die Lage bringen können?
Herzlich Dankeschön für Antworten sagt
Newton36352

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Der nächste Schritt steht doch im Widerspruchsbescheid -> Klage.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

quote:
Darauf hat die SB nur schriftlich erklärt, sie halte an ihrem Bescheid fest.


Wann war denn das? Vor dem 15.12.?

quote:
Der nächste Schritt steht doch im Widerspruchsbescheid -> Klage.


Das würde ich auch so sehen, nur fürchte ich, dass die Klagefrist inzwischen abgelaufen ist.

quote:
ist in meinen Augen die Beauftragung eines Steuerberaters eigentlich nicht nötig.


Scheinbar aber doch, denn ein Steuerberater hätte die Klagefrist wahrscheinlich nicht versäumt und sich auf so eine Diskussion mit dem Vorgesetzten der SB gar nicht erst eingelassen.



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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Sachbearbeiterin schreibt doch sicher keine Einspruchsentscheidung. Das ist Sache der Rechtsbehelfstelle.

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#4
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

Guten Morgen,
der formalrechtliche Weg ist/wird eingehalten, Klagefrist ist noch nicht abgelaufen.

Doch, die Sachbearbeiterin, die die Steuererklärung bearbeitet hat, hat auch den Einspruch entschieden. Auf telefonische Nachfrage erklärte das FA, dass es eine Rechtsbehelfstelle nicht gäbe und es üblich sei, dass der zuständige SB über einen Einspruch entscheiden würde. Dieses Vorgehen macht für mich allerdings eher wenig Sinn.

Ich bin momentan auf der Suche nach einer Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit der Sachbearbeiterin wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Parallel zum formalrechtlichen Weg. Daher hatte ich diesen Threat gestartet.

VG,
Newton36352

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Abgabenordnung schreibt bei einem Einspruch eine vollumfängliche Prüfung des Bescheides vor.

So wie ich die Sache sehe, wird eine Klage evtl. Ruhe in die Angelegenheit bringen´. Im Normalfall ist vor Gericht ein Vertreter des FA geladen und nicht der normale Bearbeiter, sondern ein Jurist. Und wenn dann vor Gericht geklärt ist, dass die Ansichten der Bearbeiterin grob falsch sind, dann wird ihr Vorgesetzter ihr sicher ein paar passende Worte dazu sagen.

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