Privatrechnung für einmalige Dienstleistung (Fotografie)

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
burbe
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatrechnung für einmalige Dienstleistung (Fotografie)

Liebe Community,

ich bin Fotograf, mache aber normalerweise nur journalistische arbeiten und dies bis jetzt noch nicht gegen Bezahlung. D.h. ich bin nicht angemeldet.

Ich habe nun für Freunde einmalig Fotos erstellt, die gerne eine Rechnung wollen (Betrag unter 400 Euro / einmalig) Soweit ich mich eingelesen habe, darf ich eine Privatrechnung für diese Dienstleistung erstellen ohne Angabe von MwSt. und muss dies in meiner Steuererklärung angeben.

Bin ich hier richtig informiert?

Besten Dank schon mal.


-- Editiert von burbe am 17.06.2018 13:34

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1 Antwort
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