Hallo und guten Tag,
ich habe seit einiger Zeit einen Gewerbeschein und habe auch immer mal wieder Umsätze gemacht bzw. Steuern bezahlt. Seit 2001 bin ich festangestellt und das Gewerbe lief nur noch nebenher, bis ich es 2003 abgemeldet habe. Jetzt habe ich die Ankündigung einer Außenprüfung bekommen.
Ich habe immer mal wieder bei eBay Sachen verkauft und verkauft - aber niemals gewerblich und meistens mit einem Verlust. Ich habe diese Käufe und Verkäufe bei meinem Gewerbe nie angegeben, weil die eben immer für meinen privaten Verbrauch gedacht waren.
Jetzt mache ich mir Sorgen, dass ich bei der Prüfung Ärger bekomme, insbesondere da ich einige eBay-Transaktionen wahrscheinlich nicht belegen kann.
Was kann mir da blühen? Nachzahlung, Strafverfolgung etc.? Wie gehen die Prüfer bei solchen Sachen vor? Es handelt sich immer um Einzelobjekte, mal eine CD, mal ein Spiel oder Buch, niemals um große Beträge.
Vielen Dank und Gruß
Zuse
Private eBay-Verkäufe bei angemeldetem Kleingewerbe - Wie abgrenzen?
Haben Sie sich versteuert?
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Wieso sollten die bei der Prüfung annehmen, dass diese privaten Verkäufe bzw. Käufe zum Gewerbe ghörten, bzw. wie sollten die Prüfer die ebay-Geschäfte überhaupt finden?
Hast Du die anderen Umsätze auch mit ebay-Geschäften gemacht? Dann wäre es sicher an Dir nachzuweisen, dass gerade diese Geschäfte privat waren.
Ein Problem könnte es aber doch nur geben, wenn Du nicht exakt getrennt hättest. Z.B. wenn Du zwar den Kauf geschäftlich verbucht hättest, aber nicht den Verkauf und somit der Gewinn unversteuert in Deine private Tasche geflossen wäre - oder wenn Du z.B. die Portokosten für alle privaten Geschäfte auf die Firma gebucht hättest - aber da muss erst mal einer drauf kommen
Also, solange Du alles buchhalterisch ordentlich getrennt hast, kann Dir da meiner Ansicht nach nix passieren.
Gruß
MCNeubert
Hallo und danke für die Antwort,
Ja, die Trennung ist genau das Problem, da ich meine geschäftlichen und privaten Sachen über 1 Konto gemacht habe.
Ich habe die Portokosten zwar über die Firma abgerechnet, aber am Jahresende eine Privatentnahme dagegen gestellt. Ebenso habe ich das bei zwei, drei Gegenständen gemacht, d.h. ich habe sie als Eigenentnahme verbucht, privat weitergenutzt und dann (im Folgejahr) nachdem ich sie nicht mehr benutzt habe irgendwann bei eBay verkauft - als Privatmann. Alle meine anderen eBay-Sachen waren ausschließlich privater Natur. Ich habe, wohlgemerkt auch nie Gewinne durch die Verkäufe erzielt ... das Zeug sollte irgendwann einfach nur weg.
Nun ja, ich muß ohnehin zum Steuerberater und alles nachprüfen lassen - ich habe noch andere Schludrigkeiten entdeckt (habe die Steuererklärungen immer selbst gemacht, und immer schnell-schnell auf den letzten Drücker), wahrscheinlich muss ich ein oder zwei Steuererklärungen berichtigen lassen. Ich hoffe nur, dass ich nicht noch weiteren Ärger bekomme. :-( Aber die Beträge halten sich im Rahmen und ich habe sicher auch einige Fehler zu meinen Gunsten gemacht, wenn ich die einbringe geht es vielleicht auf 0 raus (hoffe ich!).
Vielen Dank und Gruss
Zuse
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