Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Kindern

17. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bersuit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei Kindern

Hallo,

besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung eines Kindes, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bestehen, die zwar den Sparerfreibetrag, aber nicht den Grundfreibetrag übersteigen?

Danke für eine kurze Info!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, in so einem Fall sollte ohnehin eine NV-Bescheinigung beantragt werden, damit das Kind keine Kapitalertragsteuer abführen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bersuit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort, das hatte ich auch schon gelesen.

Ich frage mich nur, ob es eine Pflicht gibt, eine zu machen.
Haben Sie evtl. auch eine Quelle für mich?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Bersuit):
Haben Sie evtl. auch eine Quelle für mich?

Nein, keine Pflicht! § 56 EStDV im Umkehrschluss!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Eine NV-Bescheinigung bekommt man nur, wenn man u.a. keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung hat. Darum heißt die ja auch so (Nichtveranlagungsbescheinigung).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bersuit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Cybert: Danke, das habe ich gesucht!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen