Pendlerpauschale - mehrere Fahrten pro Tag

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
kerstin22
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)
Pendlerpauschale - mehrere Fahrten pro Tag

Guten Abend :)

Mein Mann arbeitet im Schichtdienst (11:30-15:00 u.18:00-23:00)
Er fährt 4x eine Strecke von 17km. Sprich fast 70km am Tag. Das geht tierisch ins Geld :(

Kann mir jemand sagen ob man bei der Steuererklärung etwas wieder bekommt?

Vielen Dank
Kerstin ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Kerstin,
leider nicht (nach aktueller Rechtslage), erst ab dem 21. km, auch mehrere Fahrten pro Tag werden nicht anerkannt.
Aber auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen, falls ein entsprechender Vorläufigkeitsvermerk fehlt.
MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Der Vorläufigkeitsvermerk kann nicht fehlen, weil eben diesen das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom Oktober 2007 angewiesen hat.

Der Vorläufigkeitsvermerk ist also immer enthalten und findet sich am Ende des Steuerbescheids.

Wer Einspruch einlegt, bekommt mangels Rechtschutzbedüftnis eine Ablehnung, sprich Einspruchsentscheidung oder wird um Rücknahme des Einspruchs gebeten.

Der Fall bleibt durch die Vorläufigkeit offen, man muss nichts weiter tun.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Der Vorläufigkeitsvermerk bezieht sich aber nur darauf, dass die ersten 20km nicht anerkannt werden.

Auch nach dem bis zum 31.12.2006 geltenden Recht wurden keine 2 Fahrten pro Tag anerkannt.

Wenn man dagegen vorgehen will, dann muss man schon Einspruch einlegen. Da zu diesem Thema nach meiner Kenntnis aber kein Musterverfahren vorliegt, muss man dann damit rechnen, selbst bis vor das BVerfG ziehen zu müssen mit ungewissen Erfolgsaussichten.

0x Hilfreiche Antwort

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