Pauschalsteuer Minijob ?

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Pauschalsteuer Minijob ?

Hallo, habe eine kurze und bestimmt einfache Frage:
Kann man ggf. auch die Pauschalsteuer aus einem Minijob im Rahmen der Est-Erklärung zurückholen, wenn diese nicht vom AG, sondern vom AN getragen wurde?

Vielen Dank im Voraus
sunset100

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Die 2 % ?

Klar.



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#2
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja die 2%.

Habe aber gelesen, dass dies nicht geht, da das Einkommen auch nicht angerechnet wird. Finde dazu keine eindeutigen Aussagen.

Kann mir noch jemand Klarheit verschaffen?

sunset100

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
da das Einkommen auch nicht angerechnet wird


In dem Fall wird es das ja.



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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Nicht mehr nötig, habe einen Moment lang auf dem falschen Gleis gedacht.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sunset100
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Eugenie/Trapper John,

und was heist das jetzt?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Man kann die Steuer nicht zurückholen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Steuerkarte beim AG abzugeben, so dass die 2% erst gar nicht abgeführt werden müssen.

Das funktioniert aber nur, wenn man keine weiteren nennenswerten Einkünfte hat und deswegen eine Steuerkarte mit den Steuerklasse I, II oder III vorlegen kann. Bei Verheirateten sollte auch der Ehegatte keine weiteren nennenswerten Einkünfte haben.

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