Hallo, habe eine kurze und bestimmt einfache Frage:
Kann man ggf. auch die Pauschalsteuer aus einem Minijob im Rahmen der Est-Erklärung zurückholen, wenn diese nicht vom AG, sondern vom AN getragen wurde?
Vielen Dank im Voraus
sunset100
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Pauschalsteuer Minijob ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die 2 % ?
Klar.
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Ja die 2%.
Habe aber gelesen, dass dies nicht geht, da das Einkommen auch nicht angerechnet wird. Finde dazu keine eindeutigen Aussagen.
Kann mir noch jemand Klarheit verschaffen?
sunset100
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quote:
da das Einkommen auch nicht angerechnet wird
In dem Fall wird es das ja.
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Nicht mehr nötig, habe einen Moment lang auf dem falschen Gleis gedacht.
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Eugenie/Trapper John,
und was heist das jetzt?
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Man kann die Steuer nicht zurückholen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Steuerkarte beim AG abzugeben, so dass die 2% erst gar nicht abgeführt werden müssen.
Das funktioniert aber nur, wenn man keine weiteren nennenswerten Einkünfte hat und deswegen eine Steuerkarte mit den Steuerklasse I, II oder III vorlegen kann. Bei Verheirateten sollte auch der Ehegatte keine weiteren nennenswerten Einkünfte haben.
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