Hallo Leute,
mein Einkommen letztes Jahr lag bei 7000.- Euro- also unterhalb des steuerfreien Existenzminimums (ca. 8600.- Eur). Konnte Negativeinkünfte von 16.000.- Euro absetzen ( Renovierungskosten einer gerade geerbten Wohnung, die vermietet werden soll) .
Das Finanzamt hat die Negativeinkünfte 16.000 Eur gegen meinen steuerfreies Grundeinkommen (7000 Eur) verrechnet, so daß ich nun einen "verbleibenden Verlustvortrag" von 9000 Eur habe.
Meiner Auffassung nach können Negativeinkünfte nur gegen "zu versteurndes Einkommen" - also oberhalb des steuerfreien Existenzminimums ( ca.8600Eur) verrechnet werden.
Hat jemand eine Idee ?
Gruß Detlev
Negativeinkünfte höher als Einkünfte, Einkommenssteuererklärung
11. Juni 2018
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Frage vom 11. Juni 2018 | 13:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Negativeinkünfte höher als Einkünfte, Einkommenssteuererklärung
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#1
Antwort vom 11. Juni 2018 | 13:36
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
ZitatHat jemand eine Idee ? :
Ja.
ZitatDas Finanzamt hat die Negativeinkünfte 16.000 Eur gegen meinen steuerfreies Grundeinkommen (7000 Eur) verrechnet, so daß ich nun einen "verbleibenden Verlustvortrag" von 9000 Eur habe. :
Meiner Auffassung nach können Negativeinkünfte nur gegen "zu versteurndes Einkommen" - also oberhalb des steuerfreien Existenzminimums ( ca.8600Eur) verrechnet werden.
Das Finanzamt hat Recht und Du liegst mit Deiner Meinung daneben.
Geregelt ist das in § 2 Abs. 3 EStG .
Es ist die Summe der (positiven UND negativen) Einkünfte zu bilden.
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