Nachzahlung Grundsteuer

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)
Nachzahlung Grundsteuer

Hallo an alle Wissenden,

meine Kollegin bekam gestern einen Brief vom Finanzamt in dem es heißt, dass der Einheitswert für ihr Elternhaus neu festgesetzt wurde und sie somit rückwirkend bis 2004 eine höhere Grundsteuer zu zahlen hat.

Meine Frage: ist dies rechtens bis 2004 die höhere Grundsteuer zu verlangen?
Aus welchem Grund wird eigentlich der Einheitswert neu berechnet?

Vielen Dank für Infos!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Der Einheitswert ändert sich, wenn sich der Wert des Gebäudes verändert, z.B. durch Garagen, Anbau,etc.
Hat sich denn 2004 etwas an dem Haus verändert?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandra234
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo,

nein an dem Haus hat sich seit Jahren nichts verändert.
Deshalb ist es ihr unverständlich.

Mh...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Dann ist evt. der Wert des Grundstückes gestiegen, zB. durch neue Bewertung des Bodenrichtwertes durch die Gemeinde.
Deine kollegin soll mal beim Finanzamt nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

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