Nachzahlung Finanzamt Gewerbe+Werkstudent

10. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Morpheus19899
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung Finanzamt Gewerbe+Werkstudent

Hallo,

ich habe im Jahr 2014 7.805€ durch mein Kleingewerbe eingenommen. Dabei hatte ich keine Betriebsausgaben, also purer Gewinn.
Nebenbei habe ich noch vom 01.01.2014-30.06.2014 als Werkstudent in einem Unternehmen gearbeitet und 3711€ brutto verdient.

Nun hat mir das Finanzamt gesagt, dass da noch eine Nachzahlung auf mich zukommt. Wie hoch wird die wohl sein?

Mit freundlichen Grüßen

H. Meier

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Rechnen wir doch mal: 8.300 Euro Grundfreibetrag plus 1.000 Euro Werbungskostenpauschale plus 1.000 Euro für die studentische Krankenversicherung plus 300 Euro RV-Beiträge (die sind nicht komplett absetzbar) plus geschätzte 500 Euro Ausgaben für das Studium - macht 11.100 Euro. Es bleiben 400 Euro zu versteuern, was etwa 60 Euro Steuern macht. Sollten Sie nicht in der studentischen KV sein, steigt Ihr steuerpflichtiges Einkommen auf ca. 1.400 Euro und die Steuer entsprechend auf ca. 200 Euro.
Wichtig ist, daß Sie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge entsprechend geltend machen, d. h., die Anlage VW (hat nichts mit Abgaswerten zu tun - "Vorsorgeaufwendungen") ausfüllen.

-- Editiert von muemmel am 10.11.2015 16:20

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Vielmehr werden die gesamten Einnahmen zusammen gerechnet ergibt 11516Euro davon könne einige Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden Werbungskosten können pauschal in Höhe von 1000Euro oder tatsächliche höhere Kosten geltend gemacht werden. Ebenso Beiträge zur Krankenkasse und weiteres. Ja und? Habe ich was anderes geschrieben?

dieser Rechnung ist schlichtweg falsch! Er zahlt also mehr oder weniger als die errechneten 60 Euro? Wieviel?

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