Nachweis haushaltsnaher Handwerkerleistungen

23. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
harleinom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis haushaltsnaher Handwerkerleistungen

Mein Steuerberater verlangt für die ESt-Erklärung für alle haushaltsnahen Dienstleistungen einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug o.ä.). Ist dies zwingend erforderlich? Warum ist dies nicht nötig bei handwerklichen Aufwendungen für ein Mietgrundstück? Wie handhaben das die div. Finanzämter?
Besten Dank für Erfahrungswerte.
Harleinom

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ist dies zwingend erforderlich? Ja. Barzahlungen sind nämlich nicht absetzbar.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Weil die Belege vom Finanzamt bei höheren Aufwendungen gerne angefordert werden.

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