Mein Steuerberater verlangt für die ESt-Erklärung für alle haushaltsnahen Dienstleistungen einen Zahlungsbeleg (Kontoauszug o.ä.). Ist dies zwingend erforderlich? Warum ist dies nicht nötig bei handwerklichen Aufwendungen für ein Mietgrundstück? Wie handhaben das die div. Finanzämter?
Besten Dank für Erfahrungswerte.
Harleinom
Nachweis haushaltsnaher Handwerkerleistungen
23. Juni 2015
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Frage vom 23. Juni 2015 | 18:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachweis haushaltsnaher Handwerkerleistungen
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#1
Antwort vom 23. Juni 2015 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Ist dies zwingend erforderlich? Ja. Barzahlungen sind nämlich nicht absetzbar.
#2
Antwort vom 23. Juni 2015 | 20:29
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Weil die Belege vom Finanzamt bei höheren Aufwendungen gerne angefordert werden.
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