Hallo,
Ich beginne bald einen neuen Job, lt. Tarifvertrag bekomme ich 50 % Nachtschichtzuschlag.
Ist der Nachtschichtzuschlag eigentlich Steuerfrei?
Danke
-- Editiert von Moderator am 13.08.2018 19:15
-- Thema wurde verschoben am 13.08.2018 19:15
Nachtschichtzuschlag
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein, nicht vollständig. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit#Steuerliche_Behandlung_des_Zuschlags
Hallo,
also für jemanden der das laufend macht ist dieser Wirrwarr vielleicht zu verstehen---für mich ganz u gar nicht.
Hier steht was von 25% u. von 40% aber irgens was von 50% und es steht auch nicht da wie was von den 50% versteuert wird
Sorry nach wie vor kein Plan
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
und es steht auch nicht da wie was von den 50% versteuert wird Der Teil, der 25 bzw. 40 % überschreitet.
Das ist wohl ein schwieriges Thema ich fange täglich um 13 Uhr an und Arbeite bis ca.22 Uhr, ab 20 Uhr gibt es 50%, da hätte ich einfach nur gerne gewusst wie das in der Abrechung versteuert wird oder ob das steuerfrei ausbezahlt wird?
Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Steuerfrei sind Zuschläge bis 25%, d.h. die Hälfte des Zuschlags ist steuerfrei und die andere Hälfte muss versteuert werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen