Nachtschichtzuschlag

12. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)
Nachtschichtzuschlag

Hallo,

Ich beginne bald einen neuen Job, lt. Tarifvertrag bekomme ich 50 % Nachtschichtzuschlag.
Ist der Nachtschichtzuschlag eigentlich Steuerfrei?

Danke

-- Editiert von Moderator am 13.08.2018 19:15

-- Thema wurde verschoben am 13.08.2018 19:15

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

also für jemanden der das laufend macht ist dieser Wirrwarr vielleicht zu verstehen---für mich ganz u gar nicht.
Hier steht was von 25% u. von 40% aber irgens was von 50% und es steht auch nicht da wie was von den 50% versteuert wird

Sorry nach wie vor kein Plan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

und es steht auch nicht da wie was von den 50% versteuert wird Der Teil, der 25 bzw. 40 % überschreitet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist wohl ein schwieriges Thema ich fange täglich um 13 Uhr an und Arbeite bis ca.22 Uhr, ab 20 Uhr gibt es 50%, da hätte ich einfach nur gerne gewusst wie das in der Abrechung versteuert wird oder ob das steuerfrei ausbezahlt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Was ist denn daran so schwer zu verstehen?

Steuerfrei sind Zuschläge bis 25%, d.h. die Hälfte des Zuschlags ist steuerfrei und die andere Hälfte muss versteuert werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen