Hallo,
eine Wohnung ist vom Mieter in schlechtem Zustand zurückgegeben worden, da die Schönheitsreparaturen
im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer ungültig waren. Raucher und Beschädigugnen am Boden. Der jetztige Besitzer hat die Wohnung 6 Jahre lang vermietet, zieht jetzt aus gesundheitslichen Gründen selbst in die Wohnung.
Kann der Besitzer nachgelagert Kosten im letzten Vermietjahr absetzen (Anti-Rauch-Sanierung, Reparatur des Bodens)? Die Reparatur ist aus der Vermietung entstanden und gesetzliche Pflicht von Vermietern. Die ungültige Übertragung auf den Mieter hat der Vermeiter durch Eintritt in dne Mietvertrag durch Wohnungserwerb nicht zu verantworten.
Nachgelagerte Kosten aus Vermietung
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 19:59
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachgelagerte Kosten aus Vermietung
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#1
Antwort vom 11. Juli 2018 | 23:06
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatKann der Besitzer nachgelagert Kosten im letzten Vermietjahr absetzen (Anti-Rauch-Sanierung, Reparatur des Bodens)? :
Nein, da diese Kosten nicht mehr mit der Einkunftserzielungsabsicht, sondern bereits mit der anschließenden Selbstnutzung zusammenhängen.
Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die noch während der Vermietungszeit an einem anschließend selbstgenutzten Gebäude durchgeführt werden, sind grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar (BFH vom 10.10.2000 – BStBl 2001 II S.787). Sie sind ausnahmsweise dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Maßnahmen für die Selbstnutzung bestimmt sind und in die Vermietungszeit vorverlagert werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn sie bei bereits gekündigtem Mietverhältnis objektiv nicht zur Wiederherstellung oder Bewahrung der Mieträume und des Gebäudes erforderlich sind (BMF vom 26.11.2001 – BStBl I S. 868)
(H 21.2 EStH "Erhaltungsaufwand")
Für Handwerkerkosten können u.U. aber Steuerermäßigungen i.S.d. § 35a EStG geltend gemacht werden.
-- Editiert von Cybert. am 11.07.2018 23:08
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