Nach Sanierung nun doch keine Vermietung mehr

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457195-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Sanierung nun doch keine Vermietung mehr

Nach einem Immboilienkauf stand die 3-jährige Sanierung an. Das Objekt sollte nach der Sanierung erstmalig vermietet werden. Soweit kommt es jetzt aber nicht. Aus familieren Gründen will der Eigentümer nun doch aber selbst einziehen bevor es vermietet wird.
Ich gehe davon aus, das Finanzamt wird nun die Verluste der vergangenen 3 Jahre streichen, oder?
Wie lange müsste man vermieten damit dies nicht geschieht? Genügen hier z.B. schon 6 Monate?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hier steht was von 3 Jahren. Aber nicht in Stein gemeißelt.
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuersparmodell-immobilie-erst-vermieten-dann-selbst-einziehen.html

Hier empfiehlt sich ein Steuerberater!

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Frage ist mit einem eindeutigen "Kommt darauf an!!" zu beantworten!

Grundsätzlich brauchte das Objekt gar nicht vermietet werden! Wenn und soweit im Zeitraum der Sanierung tatsächlich Vermietungsabsicht bestanden hat, dann sind die Wk-Überschüsse steuerlich anzuerkennen.

Die Vermietungsabsicht ist dabei jedoch eine steuermindernde Tatsache, für die der Steuerpflichtige die Nachweislast trägt! Die reine Tatsachenbehauptung wird hier nicht ausreichen! Ob und wie man die Vermietungsabsicht nachweisen kann, ist eine Einzelfallentscheidung, die man hier im Forum nicht klären kann! Daneben würde im geschilderten Fall das FA neben Nachweisen zur Vermietungsabsicht auch (weitere) Nachweise darüber haben wollen, warum und wann die Vermietungsabsicht aufgegeben wurde und die Eigennutzung geplant wurde!

Sollte man "pro forma" vermieten (wollen), so stellen sich einige steuerrechtliche aber auch zivilrechtliche Fragen!

Ein befristeter Mietvertrag kommt steuerlich nicht in Betracht, da es hier an der Überschusserzielungsabsicht mangelt!

Ein unbefristeter Mietvertrag hat den Haken, dass man kaum nach wenigen Monaten kündigen kann ohne das es zu erheblichen Rechtsstreitigkeit und ggf. hohen Kosten kommt! Wenn der Eigenbedarf bereits bei Mietbeginn bekannt ist, MUSS dieser dem Mietinteressenten offengelegt werden, sonst wäre eine Eigenbedarfskündigung unrechtmäßig! Entweder wird man also den Mieter nicht mehr so einfach los und/oder das Ganze ist mit hohen Kosten verbunden!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
fb457195-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, schon mal vielen Dank für die Antworten.
Wenn ich die Vermietungsabsicht also nicht nachweisen kann, dann ist es nach 3 Jahren Sanierung dann ggf. so, dass das FA die Verluste der letzten Jahre zurückfordert. Richtig?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

Das würde ich machen, wenn ich im FA säße und Steuererklärungen bearbeiten würde... :-)

Es müssen jedoch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, also eine gesetzliche Änderungsvorschrift, gegeben sein.
Dafür müsste die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO ) oder insoweit vorläufig i.S.d. § 165 AO ergangen sein.

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