Guten Tag,
wenn ein neugebautes Wohn- und Geschäftshaus teilweise (20% der Gesamtfläche) gewerblich genutzt wird (MwSt wird bei der Miete explizit ausgewiesen), besteht da die Möglichkeit für einen privaten Vermieter, sich die MwSt. der Baukosten für den gew. Teil vom FA erstatten zu lassen?
Und wenn ja, geht das einfach über die Umsatzsteuer-Anmeldung?
Frei nach dem Motto:
Haus kostet brutto 500.000, davon sind 20% = 100.000 für den gewerblichen Teil, macht rund 13.800 MwSt für den gew. Teil.
Das gegengerechnet mit der vereinnahmten MwSt auf die Mietzahlung von z.B. 800 ergibt eine MwSt-Erstattung von (13.800-800=)13.000 vom FA.
Läge man da richtig oder auf dem Holzweg?
Danke+Gruss, Marcus Schäfer.
MwSt aus teilgewerblich gen. MFH zurückholen?
3. Januar 2005
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Frage vom 3. Januar 2005 | 15:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt aus teilgewerblich gen. MFH zurückholen?
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