Mietung von WG Zimmer für externe Mitarbeiter - geltend machen?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
dck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietung von WG Zimmer für externe Mitarbeiter - geltend machen?

Hallo,

nehmen wir an, ein Unternehmer beschäftigt Mitarbeiter, die teilweise über 300km entfernt normalerweise in Home Office arbeiten. Diese sollen jedoch mehrmals im Monat für einige Tage zum Hauptsitz des Unternehmens für Besprechungen.

Um teure Übernachtungskosten in Hotels zu vermeiden, ist die Idee, Zimmer in WGs zu mieten, die tageweise von den Mitarbeitern bezogen werden können.

Kann der Unternehmer die Ausgaben für die Mietung eines solchen WG-Zimmers geltend machen und entstehen dadurch nachteile für die einzelnen Mitarbeiter?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Kann der Unternehmer die Ausgaben für die Mietung eines solchen WG-Zimmers geltend machen


Ja, das sind Betriebsausgaben.

Zitat:
und entstehen dadurch nachteile für die einzelnen Mitarbeiter?


Nein, eine Übernachtungskostenpauschale darf dann natürlich nicht an die MA gezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.776 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen