Mieteinnahmen versteuern - Gibt es da Freibeträge für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

12. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sscdiscovery
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieteinnahmen versteuern - Gibt es da Freibeträge für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung?

Hallo, da ich in Kürze wieder in Deutschland einen Wohnsitz anmelden möchte, muss natürlich mein Vermieter ( ein guter Bekannter ), für die Mieteinnahmen auch Steuern bezahlen.
Gibt es da Freibeträge für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? Gesetzt den Fall, er würde mir das Appartment für 85 Euro incl. Nebenkosten monatlich vermieten. Ab welcher Summe von Einnahmen muss er versteuern?

Danke für die Hilfe,

Steffen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Versteuert werden muss nur der Gewinn aus Vermietung und Verpachtung.

Bei einer Miete von nur 85€ incl. Nebenkosten dürfte wohl kein Gewinn anfallen. Als Ausgaben können sämtliche Nebenkosten und die Abschreibung, sowie ggfls. die Finanzierungskosten gegengerechnet werden.

Wenn man jedoch Verluste durch eine bewusst niedrig angesetzte Miete erzeugt, dann werden diese Verluste ebenfalls nicht anerkannt. In diesem Fall spielt die Vermietung für das Finanzamt keine Rolle.

Gewinne aus Vermietung und Verpachtung müssen aber ab dem ersten Euro versteuert werden. Bis zu 410€ Gewinn im Jahr gibt es eine Sonderregelung (Härteausgleich) bei der die Versteuerung ggfls. entfällt.

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gewinne aus Vermietung und Verpachtung müssen aber ab dem ersten Euro versteuert werden. Bis zu 410€ Gewinn im Jahr gibt es eine Sonderregelung (Härteausgleich) bei der die Versteuerung ggfls. entfällt. <hr size=1 noshade>


Das stimmt so nicht. Das gilt gemäß § 46 EStG für die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren.

Welche Einkünfte der Vermieter noch hat, wissen wir nicht.





.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

@oerdiz1

Das hatte ich so gemeint, daher das 'ggfls.'.

Habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.

1x Hilfreiche Antwort

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