Lohnsteuerrückzahlung bei ALG + Krankengeldbezug

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dylan79
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 39x hilfreich)
Lohnsteuerrückzahlung bei ALG + Krankengeldbezug

Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage zur LST- Rückzahlung.

Im Jahr 2009 hab ich:
2 Monate (mit Lohnfortzahlung) gearbeitet und
10 Monate Krankengeld bezogen.

Im Jahr 2010 setzte sich alles aus Arbeitslosengeld und Krankengeld zusammen.

Nun meine Frage:

Ist es für mich rentabel den Lohnsteuerjahresausgleich zu machen?

Ich wollte den beim LST- Hilfeverein machen lassen.
Das bringt mir also nichts wenn ich bei denen 50- 70 Euro abdrücken muss und dann nichts rausbekomme.

Vielen Dank schon mal im Voraus


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo dylan79,

für 2009 bist du erklärungspflichtig, für 2010 vermutlich nicht. Und da 2010 wohl auch keine Steuern abgeführt wurden, erübrigt sich die Steuererklärung (weniger als Null geht nämlich nicht)

Wenn du 2009 nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und Lohnersatzleistungen hattest, ist die Erklärung aber gar nicht so schwierig, es reicht der Mantelbogen, die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage N (dort gehören dann auch die Lohnersatzleistungen hin).
Zusätzlich benötigst du die:
- Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
- Bescheinigung über das Krankengeld

Besorg dir doch einfach die Formulare und versuche es allein; ggf. kannst du ja hier nochmal fragen.
Oder mach es mit Elster (das ist eine Software vom Finanzamt, kann man gratis downloaden), da kann man dann auch gleich eine (unverbindliche) Berechnung sehen.
Und wenn dort dann Null rauskommt, brauchst du dich um den zusätzlichen Kram wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen gar nicht mehr zu kümmern; wie gesagt, weniger als Null geht nicht.

MfG Stefan


-- Editiert am 01.01.2011 20:38

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#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Das Krankengeld ist steuerfrei, jedoch fällt in die Progressionsvorbehalt. Deshalb hängt es von deinem Gehalt, familienstatus und deine Ausgaben ab ob du die gezahlte Steuer zurückbekommst oder ob die nicht erstattet werden kann

Gruß

Leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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