Lohnsteuerkarte nicht abgegeben......

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnsteuerkarte nicht abgegeben......

Guten Tag zusammen, hätte mal eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleichs.

Ich arbeite seit 3 Jahren in einem Betrieb als Getriebeschlosser und habe es versäumt meine Lohnsteuerkarte 2008 beim Arbeitgeber einzureichen, was für mich zur folge hatte dass ich 2008 mit der Steuerklasse 6 (normal wäre 1) geführt wurde.
Naja fand es nicht weiter tragisch, da ich mir dachte, dass ich die zuviel bezahlten Steuern 2009 beim Lohnsteuerjahresausgleichs gältend machen könnte.

Nun habe ich aber von einem Arbeitskollegen gehör, das ich da wohl schlechte Karten hätte, da es ja mein eigenes verschulden gewesen sei und das ich wohl nichts erstattet bekommen würde.

Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und mir kann jemand sagen ob da was dran ist.

Danke euch schonmal für eure Mühe.

MFG Kai

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

da hat Ihr Arbeitskollege Ihnen Unfug erzählt. Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Steuern.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, vielen vielen Dank für ihre Rasche Antwort mümmel. :)

Da fällt mir echt nen Stein vom Herzen, dachte schon das das Geld weg wäre und das war ja nicht gerade wenig.
Werde mir morgen ersteinmal meinen Netten Kollegen zur Brust nehmen^^ :grins:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Allerdings könnte natürlich beim Finanzamt der Verdacht aufkommen, dass Du auf der nicht abgegebenen Steuerkarte noch einen anderen Job gemacht hast.

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#4
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was hätte das im schlimmsten Fall für folgen und kann ich dem i-wie entgegenwirken oder belegen, dass dem nicht so war?
Ich mein könnte das Finanzamt mir den ausgleich der Steuern verweigern????

-- Editiert von Kai007 am 21.01.2009 18:17

-- Editiert von Kai007 am 21.01.2009 18:18

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Kai,

hast du denn die Karte nicht mehr? Du sagtest doch nur, dass du vergessen hast, sie dem AG vorzulegen.
Wenn du die (leere) Karte mit der Steuererklärung beim FA einreichst, ist das Beweis genug.

MfG Sefan

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#6
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Stefan, ich bin vor ca.4 Monaten Umgezogen und dabei muß mir die Lohnsteuerkarte irgendwie abhanden gekommen sein. Habe auch nicht weiter nachgehagt, da ich mir dachte, dass ich das Geld am anfang des Jahres ja eh wieder bekommen würde.

Mal angenommen das FA. geht davon aus, das ich auf der Lohnsteuerkarte noch einer zweite Beschäftigung nachgegangen bin. Müßte ich dann nicht auch zusätzliche Sozialversicherung entrichten?
So müßte es doch auch die Möglichkeit geben, eine Bescheinigung bei der Rentenversicherung, Krankenversicherung oder beim Arbeitsamt (Stadt, Kommune?) zu beantragen, die wederlegt, dass ich einen zweiten Job nachgegangen bin oder?

-- Editiert von Kai007 am 21.01.2009 21:22

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Kai,

ja, die Sozialversicherung wäre eine Möglichkeit der Beweisführung. Hinzu kommt, dass die Lohnsteuerkarte mittlerweile eigentlich nicht mehr ausgefüllt wird (mit wenigen Ausnahmen), weil der AG eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen muss. Davon erhält der AN einen Ausdruck für seine Unterlagen; müsstest du auch bekommen haben.
Ich würde nicht vorschnell die Pferde scheu machen, sondern einfach eine ganz normale Steuererklärung abgeben. Erst wenn das FA Zweifel hat, kannst du dich um entsprechende Belege kümmern.
Eigentlich muss dir das FA aber glauben schenken (wie jedem anderen auch); du bestätigst ja mit deiner Unterschrift, dass deine Angaben korrekt sind.

PS: Ist dir denn die ganze Zeit nicht aufgefallen, dass sehr viel Steuern einbehalten wurden ?

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 21.01.2009 21:43

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#8
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch natürlich ist mir aufgefallen das ne menge Geld an Steuern einbehalten wurde Stefan. Mir war auch bekannt das ich auf Steuerklasse 6 gesetzt wurde, da ich darüber von meinem AG in kenntnis gesetzt wurde.
Ich habe mir einfach gedacht das dies ein guter Weg sei, ein wenig Geld zu Sparen, da ich es ja nicht zur verfügung hatte und so am Anfang des neuen Jahres nen Nettes Sümmchen zusammenkommen würde. Habe mir alles schön ausgemalt, bis ich mich mit einem Arbeitskollegen darüber unterhalten habe, der mich dann ein wenig ins Grübeln gebracht hat, was mich dann letztendlich hierher geführt hat.

Werde wohl vorsorglich mal einen Steuerberater aufsuchen, um so jegliche Mißverständnisse mit dem FA. aus dem Weg zu gehen. . ;)

Danke euch jedenfalls für eure antworten, denke das das ganze auch was gutes hatte, denn ohne diese bedenken wäre ich wohl nie auf diese Seite aufmerksam geworden. :)

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Dafür brauchst Du nicht zum Steuerberater zu gehen. Das kannst Du dann noch immer machen, wenn das Finanzamt Dir nicht glauben will.

Wenn Du auf Rückfragen eine gute Antwort parat hast, wie hier und Du dann noch ausdrücklich versicherst, keinen weiteren Job gehabt zu haben, wird das Finanzamt Dir glauben müssen. Wenn das nicht stimmt, dann wäre das schließlich Steuerhinterziehung und das Finanzamt darf Dir nicht einfach ohne weitere Anhaltspunkte eine Straftat unterstellen.

Ich wollte Dich nur darauf vobereiten, dass derartige Rückfragen kommen können, weil es doch sehr ungewöhnlich ist, dass jemand einfach über einen längeren Zeitraum mit Steuerklasse 6 arbeitet.

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#10
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

So nachdem ich meine Steuererklärung erfolgreich eingereicht habe melde ich mich abschließend nochmal kurz zu Wort.
Im nachhinein muß ich zugeben das hh mit seinen postings nicht so ganz Unrecht hatte. ;)
Ich wurde kurze Zeit nachdem ich meine Lohnsteuererklärung abgegeben habe vom FA aufgefordert, schriftlich zu versichern das ich keinem zweitjob nachgegangen bin.
Das habe ich dann auch umgehend gemacht und scheint ausreichend gewesen zu sein.
Kurzum, ich habe das Geld erstattet bekommen und es ist ein feines Sümchen zusammengekommen.
Danke allen die mir hier geantwortet haben und wünsche ein schönes We.!

Gruß

Kai

-- Editiert von Kai007 am 21.02.2009 15:48

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#11
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Lohnsteuerkarte wurde mir bisher nicht zugeschickt, weil ich mich noch nicht umgemeldet habe. Mein Verschulden, ganz klar.

Aber: Wenn ich jetzt nicht mit Steuerklasse 6 veranlagt werden will, kann ich noch irgendwie an eine Lohnsteuerkarte kommen? Die wird doch von der Stadt verschickt? Kann man anrufen und eine (neue) Karte bekommen, wenn man die Anschrift angibt? Z.B. wenn man sie verloren hat oder sie eben nicht zugestellt werden konnte.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Kann man anrufen und eine (neue) Karte bekommen, wenn man die Anschrift angibt?


Ja, das geht. Allerdings kann es hier ein kleines Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz geben, das hängt aber vom zuständigen Sachbearbeiter ab.

Bei einer neuen Frage bitte auch einen neuen Thread aufmachen.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte schon den Eindruck, dass meine Frage eine Anschlussfrage im Zusammenhang sein könnte.

Schließlich lautet die Überschrift: Lohnsteuerkarte nicht abgegeben.

Hätte der Fragesteller an eine Lohnsteuerkarte kommen können, wenn er seine verloren hat? Wenn es ihm nicht so egal gewesen wäre, dass er in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft wird für den Zeitraum.

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