Lohnsteuerhilfevereine Mitgliedsbeiträge

21. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
owagott
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerhilfevereine Mitgliedsbeiträge

Hallo zusammen,

habe von meinem Lohnsteuerhilfevereine eine Mahnung erhalten weil ich letztes Jahr die steuer selbst gemacht habe.
Nun wollen wie 101 Euro Mitgliedbeitrag von mir.

Kurz mich im Internet schlau gemacht.
Auf der Website des Lohnsteuervereins steht:
http://www.aktuell-verein.de/satzung.php
(4) Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der Inanspruchnahme der unmittelbaren Hilfeleistung des Vereins.

Jedoch findet man im Google
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Steuerberatungsrecht/erhebung-der-mitgliedsbeitraege-durch-lohnsteuerhilfevereine-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Indizien für eine Verknüpfung zwischen Beitrag und Leistung (verdecktes Leistungs-entgelt) liegen vor (BGH-Urteil vom 15.06.1989 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20158/87" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87: "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mi...">I ZR 158/87</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BB%201989,%202067" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87: "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mi...">BB 1989, 2067</a>), wenn der Lohnsteuerhilfeverein
-
den Mitgliedsbeitrag regelmäßig nur einfordert, wenn ein Mitglied die Leis-tung des Vereins in Anspruch nimmt,
-
auf den Beitrag verzichtet, wenn ein Mitglied die Leistung des Vereins in dem betreffenden Jahr nicht in Anspruch nimmt oder

So ich bin kein Rechtsprofi, kann ich mich gegen die Forderung wehren mit verweis auf dieses BGH Urteil oder nicht, da ich den Mitgliedsvertrag unterschrieben habe?

Gruß



-----------------
""

-- Editiert owagott am 21.03.2013 21:11

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Googlen ist ja schön und gut, aber wenn man nicht versteht, was man findet, hilft es auch nicht.
Der Verein fordert den Mitgliedsbeitrag eben unabhängig von der Leistungsinanspruchnahme und will eben nicht auf den Beitrag verzichten und verhält sich somit absolut korrekt im Sinne des Steuerberatungsgesetzes sowie der Erläuterungen im genanntem BMF-Schreiben.
Würde der Verein sich so verhalten, wie du es gerne hättest, müsste ihm die Zulassung entzogen werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen