Hallo zusammen,
habe von meinem Lohnsteuerhilfevereine eine Mahnung erhalten weil ich letztes Jahr die steuer selbst gemacht habe.
Nun wollen wie 101 Euro Mitgliedbeitrag von mir.
Kurz mich im Internet schlau gemacht.
Auf der Website des Lohnsteuervereins steht:
http://www.aktuell-verein.de/satzung.php
(4) Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der Inanspruchnahme der unmittelbaren Hilfeleistung des Vereins.
Jedoch findet man im Google
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Steuerberatungsrecht/erhebung-der-mitgliedsbeitraege-durch-lohnsteuerhilfevereine-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Indizien für eine Verknüpfung zwischen Beitrag und Leistung (verdecktes Leistungs-entgelt) liegen vor (BGH-Urteil vom 15.06.1989 <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20158/87" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87: "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mi...">I ZR 158/87</a>, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BB%201989,%202067" target="_blank" class="djo_link" title="BGH, 15.06.1989 - I ZR 158/87: "Lohnsteuerhilfeverein III"; Zulässigkeit beratungsabhängiger Mi...">BB 1989, 2067</a>), wenn der Lohnsteuerhilfeverein
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den Mitgliedsbeitrag regelmäßig nur einfordert, wenn ein Mitglied die Leis-tung des Vereins in Anspruch nimmt,
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auf den Beitrag verzichtet, wenn ein Mitglied die Leistung des Vereins in dem betreffenden Jahr nicht in Anspruch nimmt oder
So ich bin kein Rechtsprofi, kann ich mich gegen die Forderung wehren mit verweis auf dieses BGH Urteil oder nicht, da ich den Mitgliedsvertrag unterschrieben habe?
Gruß
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-- Editiert owagott am 21.03.2013 21:11
Lohnsteuerhilfevereine Mitgliedsbeiträge
21. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2013 | 21:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerhilfevereine Mitgliedsbeiträge
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#1
Antwort vom 22. März 2013 | 09:31
Von
Status: Student (2065 Beiträge, 1187x hilfreich)
Googlen ist ja schön und gut, aber wenn man nicht versteht, was man findet, hilft es auch nicht.
Der Verein fordert den Mitgliedsbeitrag eben unabhängig
von der Leistungsinanspruchnahme und will eben nicht
auf den Beitrag verzichten und verhält sich somit absolut korrekt im Sinne des Steuerberatungsgesetzes sowie der Erläuterungen im genanntem BMF-Schreiben.
Würde der Verein sich so verhalten, wie du es gerne hättest, müsste ihm die Zulassung entzogen werden.
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