Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Heute hatten wir einen Bescheid im Briefkasten, Steuerfestsetzung, dass mein Mann und ich für 2013 ca. 1500 Euro Steuern nachzahlen sollen.
Wir sind beide Angestellte, und daher wohl verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Das machen wir auch jedes Jahr, nur haben wir es vielleicht für 2013 vergessen, wir können das momentan nicht nachvollziehen.
Falls wir es wirklich versäumt haben sollten, haben wir nun die Möglichkeit, jetzt noch die ausstehende Steuererklärung für 2013 zu machen, um der Nachzahlung zu entgehen ?
Ist es überhaupt "normal", das wir nach so lager Zeit noch zu einer Nachzahlung aufgefordert werden ?
Wäre nett, wenn mir hier jmd. helfen könnte. Danke !!
Lohnsteuer 2013
9. März 2017
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Frage vom 9. März 2017 | 21:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer 2013
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#1
Antwort vom 10. März 2017 | 09:09
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und die Erklärung abgeben.
Und mal bitte den Bescheid lesen. Da steht wahrscheinlich so etwas wie "die Besteuerungsgrundlagen wurden geschätzt", weil ihr keine Erklärung abgegeben habt.
Einer Nachzahlung könnt ihr natürlich auch nur entgehen, wenn aufgrund eurer Erklärung dann was anderes rauskommt.
Hattet ihr in 2013 irgendwelche Lohnersatzleistungen oder Steuerklasse 3/5?
Und ja, es ist normal, dass auch für alte Jahre noch Bescheide ergehen. Das Finanzamt bekommt inzwischen ziemlich viele Daten (z. B. eben über Lohnersatzleistungen) und verarbeitet diese dann auch.
#2
Antwort vom 10. März 2017 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Wir sind beide Angestellte, und daher wohl verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.
Eine Verpflichtung besteht nicht grundsätzlich. Wichtigste Gründe, warum eine Verpflichtung zur Abgabe bestehen kann sind:
- Steuerklassenkombination 3/5
- Bezug von Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld, Elterngeld)
Zitat:Ist es überhaupt "normal", das wir nach so langer Zeit noch zu einer Nachzahlung aufgefordert werden ?
Ja, das geht bei Abgabeverpflichtung mind. 7 Jahre rückwirkend
Zitat:Falls wir es wirklich versäumt haben sollten, haben wir nun die Möglichkeit, jetzt noch die ausstehende Steuererklärung für 2013 zu machen,
Ja, durch Einspruch. Der Einspruch kann nur mit Abgabe einer vollständigen Steuererklärung begründet werden.
Die Nachzahlung ist jedoch trotz Einspruch erst einmal fällig. Wenn man die Zahlung vermeiden will, muss zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Zitat:um der Nachzahlung zu entgehen ?
Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung fällig ist, hängt von den persönlichen Einkommensverhältnissen ab. Wenn aber in 2013 nicht besondere Umstände vorgelegen haben sollten, dann sollte sich ein ähnliches Ergebnis ergeben wie im vorhergehenden oder darauffolgenden Jahr.
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