Laptop als Werbungskosten

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ankg
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)
Laptop als Werbungskosten

Hallo,

wer kann bei folgender Situation einen Rat erteilen?
In der Steuererklärung wurde für das Jahr 2003 erstmals ein Laptop als Werbungskosten geltend gemacht. Der damalige FA ist nicht weiter darauf eingegangen, da die Werbungskosten in der Summe unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag lagen. Für das Jahr 2004 wurde daher der Laptop wiederum als Werbungskosten angesetzt.
Der Finanzbeamte verweigert nun die Anerkennung, aus mehreren Gründen:
1. Die Rechnung des Kaufes lautet auf eine andere Person, da derjenige aufgrund Schufa keinen Kredit bekommt. Deswegen wurde auch zusätzlich ein Vertrag zwischen den beiden abgeschlossen, in dem die "private" Abzahlung des Laptops erfolgt.
2. Außerdem wurde die Anerkennung verweigert, da man nicht eine ausschließliche berufliche Nutzung vorläge.
Hinsichtlich dem 2. Grund gibt es da doch aber Urteile, die wenigstens von einer Anerkennung von 50 % in so einem Fall ausgehen. Oder liege ich da falsch.
Und hätte nicht bereits wenn dann im ersten Jahr der Geltendmachung eine Anerkennung verneint werden müssen?
Bin für jeden Ratschlag dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zu 1.: Mit der entsprechenden Begründung und Vorlage des genannten Vertrages sollte das kein Problem darstellen.

zu 2.: Es kann nur der berufliche Nutzungsanteil als Werbungskosten angesetzt werden. Wenn der Laptop gar nicht beruflich genutzt wird, dann kann er auch nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Der berufliche Anteil der Nutzung muss mindestens glaubhaft gemacht werden. Wie einfach bzw. schwierig das ist, hängt sehr von der beruflichen Tätigkeit ab.

Dass die Anerkennung im ersten Jahr nicht verneint wurde, spielt übrigens keine Rolle.

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#2
 Von 
ankg
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 2x hilfreich)

dachte ja auch, dass die vertragliche Begründung reicht, aber das FA hat es eben nicht akzeptiert (und muss man dem FA wirklich mitteilen, wenn jemand Probleme aufgrund der Schufa hat?)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Ich meinte auch den Vertrag zwischen den beiden Personen über die Abzahlung des Laptops.
Wenn das nicht reicht, würde ich dem Finanzamt schon mitteilen, warum man das so gemacht hat, bevor Du Dich hier auf einen Rechtsstreit einlässt, bei dem es dann am Ende doch auf den Tisch kommt. Diese Mitteilung sollte erfolgen, nicht weil man es muss, sondern weil dadurch das Verfahren vereinfacht wird.

Einfacher (für das nächste Mal) wäre es jedoch gewesen, wenn Du das Laptop gekauft hättest und mit der anderen Person einen privaten Darlehensvertrag abgeschlossen hättest.
Das kommt auf das Gleiche heraus, ohne dass man sich dumme Nachfragen vom Finanzamt gefallen lassen muss.

-- Editiert von hh am 10.01.2006 15:44:15

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