Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeit. Am 3.3.18 habe ich einmalig für 1 Tag als „kurzfristig Beschäftigter" für einen anderen Arbeitgeber gearbeitet.
Nun bekam ich von meinem Arbeitgeber des Vollzeitjobs die Meldung dass mein Finanzamt meine Steuerklasse rückwirkend zum 1.3. auf VI geändert habe. Auf Nachfrage bekam ich die Info bzw die Frage ob ich ein zweites Arbeitsverhältnis habe. Ich teilte meine einmalige kurzfristige Beschäftigung mit. Daraufhin riet man mir mich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
Auf Nachfrage beim Finanzamt teilte man mir mit dass mein Vollzeit-Arbeitgeber als Nebenarbeitgeber geführt sei. Sämtliche anderen Arbeitsverhältnisse seien geschlossen. Eine Berichtigung bzw Korrektur könne nur erfolgen, wenn mein Arbeitgeber sich erneut als Hauptarbeitgeber elektronisch anmelde. Im Finanzamt selbst habe man darauf keinen Einfluss.
Daraufhin kontaktierte ich erneut die Dame aus unserer Personalabteilung mit der genannten Information. Sie teilte mir mit dass das nicht ginge und das Finanzamt zuständig sei. Ich war dann auch mit meinem Latein am Ende und teilte ihr mit, dass das die Aussage des Finanzamts sei.
Nun riet sie mir ihr das Anliegen schriftlich darzulegen, womit sie zur Leitung im Laufe der Woche ginge. Das habe ich getan.
Das ganze lässt mir jedoch keine Ruhe und ich frage mich was ich unternehmen könnte und wie eine Klärung bzw. Korrektur am besten zu ereichen sei. Es geht auch darum dass ich ansonsten Mega-Abzüge für den Monat März und sogar auch noch April bekomme und ich womöglich schnell handel muss!
Besten Dank fürs Durchlesen, über eure Antworten freue ich mich sehr.
Kurzfristige Beschäftigung - Probleme mit elektronischer Anmeldung beim Finanzamt
4. April 2018
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Frage vom 4. April 2018 | 12:46
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Kurzfristige Beschäftigung - Probleme mit elektronischer Anmeldung beim Finanzamt
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. April 2018 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:und sogar auch noch April bekomme
Für April muss sich Dein Hauptarbeitgeber nur wieder als solcher anmelden. Dann ist für April alles OK.
Für den März müsste der kurzfristige Arbeitgeber seine Anmeldung als Hauptarbeitgeber korrigieren. Die erforderliche Vorgehensweise findest Du unter https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_arbeitgeber_eop
"Der Arbeitgeber meldet sich versehentlich als Hauptarbeitgeber im ELStAM-Verfahren an, obwohl er nur Nebenarbeitgeber ist..."
Das ist die 10. Frage unter "Anmeldung eines Arbeitnehmers"
Und jetzt?
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