Künstlerin Gewerbe/Umsatzsteuer

17. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)
Künstlerin Gewerbe/Umsatzsteuer

Hallo miteinander,

folgender, fiktiver Fall:

Künstlerin K möchte gerne während ihres Studiums anfangen sich eine Existenz mit ihrer Malerei aufzubauen.
Dazu hat sie einige Fragen:
1. Muss sie als nebenberufliche Künstlerin ein Gewerbe anmelden, wenn sie ihre Malereien verkauft oder kann sie als Freiberuflerin arbeiten?
2. Sie wird in den ersten Jahren wahrscheinlich Verluste einfahren.
Lohnt es sich, die USt auszuweisen um so durch die Vorsteuer für den teuren Künstlerbedarf etwas Geld zu sparen?
3. Kunst wird, soweit K weiß, mit 7% USt besteuert. Kann man trotzdem bei div. Materialien die 19% Vorsteuer geltend machen?
4. Sie studiert Kunst. Wie findet dann eine Trennung "Studium/Gewerbe" statt?
5. Sie würde die Kunstmaterialien vom Bafög/Nebenjob/Erspartem bezahlen. Kann es dabei irgendwelche Probleme geben?

Ich hoffe, dass das nicht zu kompliziert ist und würde mich auf Antworten freuen.


-- Editiert von Moderator am 17.01.2016 15:12

-- Thema wurde verschoben am 17.01.2016 15:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

1. Das dürfte unter Freiberuflichkeit fallen.
2. Dann wird es wohl nichts werden - googeln Sie mal "Liebhaberei".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort



#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das Studium ist ja nicht steuerpflichtig... Ich glaube, es war die Trennung der Ausgaben gemeint: Für Dinge, die sie zum Studium braucht, kann sie keine Vorsteuer erstattet kriegen. Aber sie malt auch für das Studium...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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