Kosten für Studium doch als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar?

30. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)
Kosten für Studium doch als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar?

Sorry nochmal ich! ;)

also wenn ich hier schaue

http://www.ra-kotz.de/werbungskostenerstattung.htm

scheint der steuerliche Ansatz von Uni-Ausbildungskosten generell möglich zu sein, und zwar auch dann, wenn man -wie meist üblich- erst nach Ende des Studiums richtig verdient.

Worauf es wohl ankommt, ist der eindeutige Zusammenhang zw. Studienfach und Job. Das heisst, die im Studium erworbene Expertise muss zum Geldverdienst führen.

Sehe ich das richtig? Angenommen, Studium von 2000 bis Mitte 2006. Job ab Mitte 2006, natürlich in der Richtung des Studiengangs. Akad. Abschluss in jenem Studienfach ist Einstellungsvoraussetzung (wiss. Mitarb.). Kann derjenige dann schön die Semestergebühren, Fachbuchauslagen, Wohnheimmiete, Fahrtkosten etc. (welche in der Studienzeit entstanden sind) in seiner Steuererklärung für 2006 ansetzen?

Wenn die Auslagen für das Studium insgesamt höher waren als die Steuer für 2006, kann man den diesen übersteigenden Teil auch 2007 ansetzen?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Du hast in dem Urteil eine entscheidende Kleinigkeit überlesen.

Zum 01.01.2004 wurde das EStG (§ 12 Nr. 5)dahingehend geändert, dass der Werbungskostenabzug bei einem Erststudium nicht mehr möglich ist.

Bis zu 4000€ lassen sich die Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Die sind aber nicht in Folgejahre übertragbar.

In der Steuererklärung 2006 kannst Du daher nur die Studienkosten aus 2006 bis zu einer maximalen Höhe von 4.000€ geltend machen.

Diese 4000€ werden übrigens wie Werbungskosten auch, nicht von der Steuer abgezogen, sondern vom Einkommen. Sie mindern die Steuerlast nur entsprechend des indivduellen Steuersatzes.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)

ok, danke ;)

Was kann dann für 2006 angesetzt werden?

Anteilig die Semestergebühr für die Semestermonate, die in 2006 fallen? Die Gebühr selbst musste bereits 2005 entrichtet werden.

Fahrtkosten zur Uni?

Literatur, Kopierkosten, Schreibutensilien etc. nur gegen Quittung, oder auch vernünftig angesetzte Pauschale akzeptiert? Z.B. musste ja die Diplomarbeit gedruckt und gebunden werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Es sind die Zahlungen ansetzbar, die in 2006 geflossen sind, also nicht die Semestergebühr, die in 2005 angefallen ist. Pauschalen kann das Finanzamt anerkennen, muss es aber nicht. Fahrtkosten sind auch absetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.521 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen