Sorry nochmal
ich!
also wenn ich hier schaue
http://www.ra-kotz.de/werbungskostenerstattung.htm
scheint der steuerliche Ansatz von Uni-Ausbildungskosten generell möglich zu sein, und zwar auch dann, wenn man -wie meist üblich- erst nach
Ende des Studiums richtig verdient.
Worauf es wohl ankommt, ist der eindeutige Zusammenhang zw. Studienfach und Job. Das heisst, die im Studium erworbene Expertise muss zum Geldverdienst führen.
Sehe ich das richtig? Angenommen, Studium von 2000 bis Mitte 2006. Job ab Mitte 2006, natürlich in der Richtung des Studiengangs. Akad. Abschluss in jenem Studienfach ist Einstellungsvoraussetzung (wiss. Mitarb.). Kann derjenige dann schön die Semestergebühren, Fachbuchauslagen, Wohnheimmiete, Fahrtkosten etc. (welche in der Studienzeit entstanden sind) in seiner Steuererklärung für 2006 ansetzen?
Wenn die Auslagen für das Studium insgesamt höher waren als die Steuer für 2006, kann man den diesen übersteigenden Teil auch 2007 ansetzen?
Kosten für Studium doch als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Du hast in dem Urteil eine entscheidende Kleinigkeit überlesen.
Zum 01.01.2004 wurde das EStG (§ 12 Nr. 5)dahingehend geändert, dass der Werbungskostenabzug bei einem Erststudium nicht mehr möglich ist.
Bis zu 4000€ lassen sich die Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Die sind aber nicht in Folgejahre übertragbar.
In der Steuererklärung 2006 kannst Du daher nur die Studienkosten aus 2006 bis zu einer maximalen Höhe von 4.000€ geltend machen.
Diese 4000€ werden übrigens wie Werbungskosten auch, nicht von der Steuer abgezogen, sondern vom Einkommen. Sie mindern die Steuerlast nur entsprechend des indivduellen Steuersatzes.
ok, danke
Was kann dann für 2006 angesetzt werden?
Anteilig die Semestergebühr für die Semestermonate, die in 2006 fallen? Die Gebühr selbst musste bereits 2005 entrichtet werden.
Fahrtkosten zur Uni?
Literatur, Kopierkosten, Schreibutensilien etc. nur gegen Quittung, oder auch vernünftig angesetzte Pauschale akzeptiert? Z.B. musste ja die Diplomarbeit gedruckt und gebunden werden.
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Es sind die Zahlungen ansetzbar, die in 2006 geflossen sind, also nicht die Semestergebühr, die in 2005 angefallen ist. Pauschalen kann das Finanzamt anerkennen, muss es aber nicht. Fahrtkosten sind auch absetzbar.
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