Kontoführung im Ausland nachweisbar

15. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontoführung im Ausland nachweisbar

eine deutsche bank hat in luxemborg eine niederlassung. x hat eine größere summe seit 4 jahren dort angelegt. die erwirtschafteten zinsen werden aber nicht in deutschland gemeldet.
kann hier bei einer konkreten anzeige durch "y" nachvollzogen werden welche kontobewegungen stattgefunden haben oder muß das die zweigstelle in luxemburg nicht offenlegen.
wie lange kann da konto nachvollzogen werden wenn die steurfahndung die sache übernimmt.

welche strafe könnte bei einer anzeige auf x zukommen
angelegte summe seit vier Jahren 110.000 €

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taurus
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 16x hilfreich)

Das hängt in erster Linie von der Rechtslage in Luxemburg ab.
In der Schweiz zumindest ist es (angeblich) so, dass Daten zu einem Konto nur bei Verdacht auf schwere Verbrechen (Drogen-/Waffenhandel, Geldwäsche etc) an die Behörden rausgerückt werden, nicht jedoch bei der Nachfrage durchs Finanzamt oder gar ausländische Finanzbehörden.
"Vergessene Angabe" von Zinserträgen ist in der Schweiz kein "schweres" Vergehen, daher bei behördlicher Anfrage deswegen keinerlei Datenoffenlegung! ==> Konto ist sicher.

Luxemburg allerdings ist in der EU ... da kann es etwas anders aussehen. Je nachdem wieviel Druck die Mächtigen der Union z.B. Deutschland, bereits diesbezüglich auf die Gesetzgebung ausgeübt haben.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Zugriff von deutschen Behörden auf Daten einer Luxemburger Bank ist extrem schwierig. Es ist wohl eher mit Maßnahmen in Deutschland zu rechnen, in dem bei den deutschen Banken nach ungewöhnliche Geldbewegungen gesucht wird. Vielleicht gibt es auch eine Hausdurchsuchung bei "x", um dort Kontoauszüge oder anderre Beweise zu finden.

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#3
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

es handelt sich doch aber um eine deutsche bank. im ausland sind doch nur zweigstellen. unterliegen die nicht der rechten und pflichten der muttergesellschaft/bank

danke

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es handelt sich doch sicher nicht um eine Zweigstelle einer deutschen Bank, sondern um eine selbständige luxemburger Tochtergesellschaft einer deutschen Bank.

Daher unterliegt diese nicht den deutschen Gesetzen.

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#5
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Habe gerade eine neue Verordnung der EU gelesen:
Ab 2006 werden alle Banken innerhalb der EU so vernetzt, dass EU-weite Kontrollmitteilungen an den Fiskus im Heimatland des Kontoinhabers erteilt werden (sollen).

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
haklmacher
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Zunächst noch einmal die Kernpunkte der
Zinsbesteuerungs-Richtlinie:
Österreich, Belgien und Luxemburg werden
eine Quellensteuer (vorauss. 15%) auf grenz-
überschreitende Zinseinkünfte erheben.
Die übrigen Mitgliedsstaaten werden Informa-
tionen über Einkünfte dieser Art an die Behör-
den im Wohnsitzland des Anlegers weiterleiten.
Die Richtlinie tritt nur in Kraft (01.01.2005)
wenn bestimmte Drittstaaten wie die Schweiz und Monaco, die Kanalinseln und Caymaninseln gleichwertige Massnahmen
einführen.
Auch zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Einführung der Richtlinie zum 01.01.2005 stattfinden wird.
Die Schweiz scheint zu versuchen, Ihre Unterschrift unter das Abkommen von weiteren Punkten abhängig zu machen,
besonders von der Anwendung des
Schengener Abkommens.
Die Verhandlungen mit anderen Drittstaaten sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

"Also Gemach" :)
Punkte

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#8
 Von 
taurus
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 16x hilfreich)

Das würde mich aber sehr wundern, wenn sich die Schweiz oder die Kaimaninseln in naher Zukunft Infos über Konten an die Behörden im Anleger-Wohnsitzland weitergeben würden ...
Diese Länder rühmen sich doch gerade dessen, dass sie selbst gegenüber ihr eigenes Finanzamt absolut verschwiegen sind, was Bankeinlagen angeht.

Natürlich besteht Druck auf diese Länder seitens der Mächtigen der EU, aber - eventuelle Retorsionen seitens der EU wären sicherlich weniger signifikant, als der Schaden durch schwindendes Vertrauen seitens der Anleger ...

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#9
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Zwei Bekannte von mir haben ziemlich zeitgleich erzählt das sie vor etwa 8 Jahren der Comerzbank die Erlaubnis erteilt haben für sie bei einer Tochter der Comerzbank in Luxenburg Geld zinsgünstig anzulegen. Beide haben vor eigen Tagen vom Finanzamt eine Aufforderung zur Nachversteuerung erhalten.
Ob sie noch eine Strafe aufgebrummt bekommen weiß ich bis jetzt nicht. Ich denke in Europa ist Geld grundsätzlich nicht mehr sicher.

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#10
 Von 
jojo1956
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Belgien Luxemburg und Österreich sind auch nach 2005 wegen der einbehaltenen Quellensteuer und fehlenden Kontrollmitteilungen als ausreichend sicher zu betrachten. Problem sind nur die Geldbewegungen da bei Überweisungen von und nach Deutschland Spuren bei deutschen Geldinsittuten bleiben. Und bei 15T€ in Bar am Grenzübergang gibts mit Sicherheit eine Mitteilung.
Diesbezüglich vielleicht ein Spezial Forum zum grauen Markt ....
www.gomopa.net

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#11
 Von 
Rechtsanwalt Michael Wieck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann in diesem Zusammenhang nur zu einer strafbefreienden Erklärung im Rahmen des Steueramnestiegesetzes raten.

Vorliegend dürften 15% Steuern auf dem Kapitalertrag abzuführen sein. Im Hinblick darauf, dass das Geld dann wieder "weiß"ist, hat man viele Vorteile: Eine Anlage ist Deutschland ist wieder möglich, erbrechtliche Regelungen können getroffen werden, ohne daß die Erben in die Kriminalität gedrängt werden und man entgeht vor allem selbst den relativ hohen Strafen eines Steuerstrafverfahrens, die nicht selten den Bankrott des Steuersünders bedeuten.

Für unverbindliche Rückfragen stehe gerne zur Verfügung.

MfG

Michael Wieck, Rechtsanwalt in Hannover

Tel: 0511/3577106
Fax: 0511/35771071
wieck@wieck-zimmermann.de

-- Editiert von ra.wieck am 19.07.2004 11:53:12

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#12
 Von 
haklmacher
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Start der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung in Europa wird um ein halbes Jahr verschoben. Darauf verständigten sich die
Botschafter der EU-Staaten.

Die EU hat den Einstieg in die Zinssteuer zum 1. Januar 2005 gekippt.
Als neues Datum wird nun der 1. Juli 2005 genannt.
Steuerexperten der Mitgliedsstaaten hatten ihren Regierungen zu einer Verschiebung geraten.
23 der 25 EU-Staaten hatten sich dem Vorschlag angeschlossen.
Wie schon der alte, so gilt auch der neue Termin 1.7.05 unter der Bedingung, dass die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder wie vereinbart die gleichen Massnahmen ergreifen.

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