Konteneinsicht wie lange zurück?

4. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
max11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Konteneinsicht wie lange zurück?

Hallo,

wie lange zurück darf in meine Konten eingesehen werden oder gilt das nur ab dem 1.4. in die Zukunft? Und erhalte ich darüber eine Mitteilung, wer darauf geschaut hat?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

hier haben aber viele Angst ;-)

Ab 01.04. darf OHNE Verdacht Einsicht in die Bank-Stammdaten (Name, Kto.nummer etc.) genommen werden. Da diese von den Banken erst nach 3 Jahren gelöscht werden dürfen, kann also die Abfrage also auch Konten enthalten, die bereits aufgelöst wurden.
Von diesem Abruf erfährst du nichts.

Sollte dann ein konkreter Anfangsverdacht bestehen, kann man auch Kontenstände und -bewegungen abrufen. Hierüber soll der Kontoinhaber aber eine Mitteilung erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Eine direkte Konteneinsicht gibt es auch jetzt nicht.

Das Finanzamt kann ohne Verdachtsmomente nur erfahren, welche Konten bestehen, aber nicht, wie hoch der Kontostand ist oder welche Kontobewegungen es gegeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
max11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antworten.

Nee Angst habe ich keine :-))) aber ich habe es nicht so gerne, das jeder x-beliebige meine ganzen privaten Buchungen und Zahlungen lesen kann.

na Verdacht, der läßt sich doch einfach erfinden, was ich bisher so mitbekommen habe. :-(((

Mir ging es um eine generelle Auskunft.
Ich bin ja als privatman nur verpflichtet meine Kontoauszüge zwei Jahre aufzuheben, soweit ich jedenfalls weiß und ich wollte wissen, ob auch dann bei der Bank nur die letzten zwei Jahre sichtbar sind oder länger???? Und was ist mit den Sparkonten? Darf da auch jeder (bei Verdachtsfall, haha) reinlinsen?
Für mich besteht ein Verdachtsfall, wenn schon eine Untersuchung (z.b. durch FA) angestoßen wurde und nicht einfach..ha ich habe einen Verdacht und los gehts. Die Banken sind ja da recht großzügig bei Anfragen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.171 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen