Kleinunternehmerregelung überschritten (Deutschland)

23. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Roman90
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmerregelung überschritten (Deutschland)

Guten Tag,

ich habe mit meinem besten Freund eine Garten- und Landschaftsbau Firma aufgemacht am 20.07 und die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht. Kleinunternehmerregelung besagt ja: "...entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."...

Wir haben auch nicht abgesehen das wir das überschreiten aber 2 große Aufträge haben uns jetzt schon auf 25000 Euro Umsatz gebracht (Quasi die hälfte von den 50000 Euro wenn wir bis Dezember nicht mehr arbeiten).

Ich dachte immer das wenn wir jetzt weitere Aufträge annehmen und mehr Umsatz generieren, dass eine Nachzahlung nur für die überschrittene Summe in Frage kommt (das wir quasi von jedem neuen Auftrag ab jetzt! immer 19% zurücklegen).

Mein Steuerberater sagt aber (weiß auch nicht ob er dort richtig liegt und wie weit der sich auskennt), dass wenn das Finanzamt bei der Steuererklärung die Kleinunternehmerregelung nicht akzeptiert wir dann für die komplette! Summe Umsatzsteuer nachzahlen müssen. Das wären bei den 25000 Euro schon ca. 5000 Euro + das was noch kommt.

Er sagte mir das wir am besten bis Dezember nichts mehr annehmen sollten, wobei auch fast nichts mehr anfällt. Nur das es jetzt schon auf das Finanzamt ankommt ob die sagen ist ok oder ob die sagen das wir bei der Summe schon nachzahlen müssen.

Bitte um einen kleinen Ratschlag.

MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4836 Beiträge, 1171x hilfreich)

Im Erstjahr ist maßgeblich, ob Sie die 17.500 Euro und nicht voraussichtlich die 50.000 Euro überschreiten!
Der Umsatz wird auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnet.
Können Sie dem Finanzamt glaubhaft machen, dass Sie für die Zeit Juli bis Dezember mit nur 8.750 Euro Umsatz gerechnet haben?

Es wird immer das Gesamtjahr beurteilt, also auch die bisherigen Umsätze. Falls Ihr Kunde Unternehmen ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht und dies nicht eine Arzrpraxis oder Wohnungsvermietung ist, wird ihm egal sein, ob er Umsatzsteuer noch zusätzlich zahlen muss.

Ob Sie bis Dezember noch Aufträge annehmen oder nicht, ist daher egal.

-- Editiert von Cybert. am 23.10.2018 09:51

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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