Kleinunternehmer, was tun wenn 17500 überschritten

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
go381200-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)
Kleinunternehmer, was tun wenn 17500 überschritten

Hallo,
ich bin seit etwa 1,5 Jahren Kleinunternehmer (ich arbeite als Freelancer im Grafikbereich). Nun ist es so das ich im letzten jahr mit meinem gestellten Rechnungen über 17500 EUR eingenommen habe.
Im Gesetz ist davon die Rede, dass wenn man 17500 EUR Umsatz überschreitet im darauf folgenden Jahr dann Umsatzsteuerpflichtig wird.
Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich wirklich 17500 EUR Umsatz hatte. Ist der Umsatz von 17500 EUR schon erreicht wenn ich soviel über Rechnungen eingenommen habe oder muss ich noch meine Ausgaben gegenrechnen um auf meinen Umsatz zu kommen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Du bist selbstständig und kennst den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nicht?

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12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go381200-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die nicht sehr hilfreiche Antwort.

Ich bin freiberuflicher Grafiker, und das noch nicht sehr Lange.
Wenn ich mich im Steuerrecht gut auskennen würde, dann würde ich hier wohl kaum fragen oder?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand wirklich die Frage beantworten könnte.

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10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Na, ich kann die Verwunderung des Kollegen schon verstehen - immerhin müßten Sie, wenn Sie seit 1 1/2 Jahren tätig sind, ja schon vor längerer Zeit Ihre Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung für 2012 gemacht haben. Aber schreiten wir mal zur Antwort:
Umsatz: Einnahmen
Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go381200-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

ok danke, dann ist es so wie ich dachte, ich wollte es nur noch einmal genau wissen

Das heißt jetzt für mich ich muss mich sofort bei meinem Finanzamt melden und denen das sagen, und ab sofort auch Umsatzsteuer auf meine Rechnungen raufschreiben?



Und, nein, bisher hatte ich keine Einkommenssteuererklärung gemacht, sondern nur eine Einkommensüberschussrechnung für 2012. Für 2013 muss ich dann jetzt schauen.

Ich habe mich mit steuerrechtlichen Sachen leider noch nicht soviel auseinander gesetzt. Ich muss zugeben das ich da etwas naiv rangegangen bin. Ich habe die Selbstständigkeit auch nicht angestrebt sondern bin da so "reingerutscht" nach meinem Studium.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das heißt jetzt für mich ich muss mich sofort bei meinem Finanzamt melden und denen das sagen, und ab sofort auch Umsatzsteuer auf meine Rechnungen raufschreiben? Genau. Die Umsatzsteuer wird nämlich nicht erst am Jahresende abgeführt, sondern schon im Laufe des Jahres. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Voranmeldung

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Und, nein, bisher hatte ich keine Einkommenssteuererklärung gemacht, sondern nur eine Einkommensüberschussrechnung für 2012. Für 2013 muss ich dann jetzt schauen.


Wobei die EÜR einen Teil der einkommensteuererklärung darstellen sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go381200-41
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 13x hilfreich)

nagut dann hab ich doch eine gemacht, stimmt. Das Finanzamt hatte jedenfalls nichts dran beanstandet.

Danke für die Antwort, dann weiß ich jetzt ich jetzt Bescheid. :)

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