Kleinunternehmer überschreitet die Umsatzgrenze von 17500€ was nun?

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
MrSomebody
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer überschreitet die Umsatzgrenze von 17500€ was nun?

Hallo, ich habe letztes Jahr nebenberuflich einen Online Shop eröffnet als Kleinunternehmer.
Jetzt bin ich im 2. Geschäftsjahr und habe gerade die Umsatzgrenze von 17500€ erreicht.
Wie läuft das jetzt weiter mit meinem Shop, gilt ab jetzt die Regelbesteuerung ???
Also muss ich ab jetzt Mehrwertsteuer berechnen???
Wie ist das genau gemeint mit der Umsatzgrenze von 50000€ im 2. Geschäftsjahr?
Kann ich meinen Shop noch weiter als Kleinunternehmer betreiben? oder gilt ab dem 3.
Geschäftsjahr dann die Regelbesteuerung ???

Vielen Dank

Mark

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von MrSomebody):
Wie läuft das jetzt weiter mit meinem Shop, gilt ab jetzt die Regelbesteuerung ???

Nein, ab nächstem Kalenderjahr.

Zitat:
Also muss ich ab jetzt Mehrwertsteuer berechnen???

Nein, s. oben

Zitat:
Wie ist das genau gemeint mit der Umsatzgrenze von 50000€ im 2. Geschäftsjahr?

Sie gilt in jedem Jahr! Der Vorjahresumsatz darf 17.500 EUR nicht überstiegen haben und der voraussichtliche Umsatz darf nicht 50.000 EUR übersteigen. Wäre Ihr Umsatz in diesem Jahr unter der Grenze geblieben, dürfte er also in 2019 außerdem voraussichtlich nicht 50.000 EUR übersteigen. Sonst würde dennoch die Regelbesteuerung gelten.

Zitat:
Kann ich meinen Shop noch weiter als Kleinunternehmer betreiben? oder gilt ab dem 3.
Geschäftsjahr dann die Regelbesteuerung ???

S.o. Nächstes Jahr gilt zwingend die Regelbesteuerung.

-- Editiert von Cybert. am 15.08.2018 22:15

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"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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