Kleinunternehmer-Regelung

24. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
andi1982
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer-Regelung

Hallo,

ich bin freiberuflich für eine Behörde tätig. In meinem Vertrag steht:

"Für jede geleistete Stunde von 60 Minuten erhält der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von 30 Euro, soweit eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, einschließlich Mehrwertsteuer."

Wenn ich nun die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, darf ich ja in der Rechnung keine USt ausweisen.

Muss ich dort dann einen Stundenlohn von 25,21 € verlangen (d.h. ohne die USt) ? (dann verzichte ich letzlich ja lieber auf die Kleinunternehmerregelung...)

Oder verlange ich ganz normal die 30 Euro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Die Behörde hat wahrscheinlich keinen Vorsteuerabzug.

So wie ich das lese zahlt die Behörde 30€ pro Stunde, wenn du Umsatzsteuer ausweist bleiben dir 25,21 wenn nicht hasst du 30€.

Also würde ich keine Umsatzsteuerausweisen, vorausgesetzt du erfüllst die anderen Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, dann erhälst Du die vollen 30€, wenn Du auf sie verzichtest, dann musst Du von den 30€ noch 4,79€ USt. an das Finanzamt abführen.

Ich würde die Kleinunternehmerregelung daher in Anspruch nehmen, sofern das möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

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