Kleinunternehmer , differnzbesteuerung kfz Gebrauchhandel

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kleindiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinunternehmer , differnzbesteuerung kfz Gebrauchhandel

Guten Tag,
Ich möchte mich selbständig machen , als kfz Gebrauchtwagen Händler , mit Hilfe der kleinunternehmer reglung & differenzbesteuerung.
Genau zu dieser habe ich eine Frage ;
Muss ich die differenzbesteuerung als kleinunternehmer unter 17.500€ auch abführen oder bleibe ich davon befreit unter 17.500€ ? Das wären dann jährlich ca 2300€ (also Jahres auskommen ohne weiter Anzüge ca 15.200€)

Mfg

-- Editiert von Moderator am 25.06.2018 13:54

-- Editiert von Moderator am 25.06.2018 13:55

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2018 13:55

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Muss ich die differenzbesteuerung als kleinunternehmer unter 17.500€ auch abführen Nö. Nur ist hier höchst umstritten, was eigentlich Ihr Umsatz ist - die Verkaufserlöse oder die Differenz: https://www.stb-schmetz.de/zur-kleinunternehmerregelung-bei-differenzbesteuerung/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kleindiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Ja, dessen bin ich mir bewusst,
Ich hoffe das das EUgh das Urteil bald bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleindiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielleicht können Sie mir noch einmal helfen.
Und zwar Frage ich mich ,
Wenn ich über die 17500€(gewinn) jährlich komme . Kann man die differenzierungsteuer auch anwenden wenn man kein kleinunternehmer mehr ist? Oder muss man dann ganz normal umsatzsteuer abfüren (19% vom Verkaufspreis) ?
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kann man die differenzierungsteuer auch anwenden wenn man kein kleinunternehmer mehr ist? Es heißt "Differenzbesteuerung". Und ja, natürlich kann man die anwenden. Die einzige Voraussetzung dafür ist, daß man mit Gebrauchtwaren handelt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleindiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Wenn ich anstatt die kleinunternehmerregelung zb ein UG anmelde .

Wie wäre es steuerrechtlich ,
Wenn ich 45,000 Umsatz machen
( davon 20.000 versteuert, nach diff.besteuerung ca 3200€ an steuern anfallen)

Nach diffsteuer; ca 16.800€ ,
Muss ich davon meine betriebskosten/ausgaben zahlen .
oder
Kann ich die betriebskosten(standplatz, Versicherungen etc)
vorher von den 20,000€ oder den 45,000€ runter/klein rechnen)

Ich hoffe es versteht jemand was ich meine ;)
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nein, versteht niemand...die Umsatzsteuer ist rechtsformneutral. Eine UG kann ebenso Kleinunternehmer sein wie sie es sind, auch bei der Differenzbesteuerung gibt es keinen Unterschied.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich 45,000 Umsatz machen
( davon 20.000 versteuert, nach diff.besteuerung ca 3200€ an steuern anfallen)

Nach diffsteuer; ca 16.800€ ,

Ob die Kleinunternehmerregelung angewandt werden kann, ist wie bereits dargestellt, noch nicht abschließend geklärt. Nach jetzigem Recht wäre die UG nicht Kleinunternehmerin.

Zitat:
Muss ich davon meine betriebskosten/ausgaben zahlen .
oder
Kann ich die betriebskosten(standplatz, Versicherungen etc)
vorher von den 20,000€ oder den 45,000€ runter/klein rechnen)


Wovon Sie die Ausgaben zahlen, ist doch egal. Zahlen müssen Sie diese eh. Auf die Kleinunternehmerregelung haben die Betriuebsausgaben keinerlei Auswirkung!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kleindiff
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Hab mich da echt etwas bescheiden ausgedrückt ;)

Ich meinte eigentlich, wie es sich verhält wenn ich die kleinunternehmerreglung NICHT anwende.

Kann man betriebsausgaben vor der differnzbesteuerung schon rausrechnen?
Oder wird nur die Differenz zwischen an und Verkaufs Preis berechnet und der ganze Rest muss davon unterhalten werden?


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Nein, allgemeine Kosten können Sie nicht ausrechnen.
Bei mehr als 500 Euro Verkaufspreis ist die Differenz für jeden einzelnen Verkaufsgegenstand gesondert zu ermitteln.

Davon unberührt bleibt jedoch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus den Betriebsausgaben, wenn die Voraussetzungen, insbesondere das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung mit ausgewiesener Steuer, vorliegen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen