Kleingewerbe nicht umgemeldet: Steuererklärung

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mikado911
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Kleingewerbe nicht umgemeldet: Steuererklärung

Max Mustermann hat 2014 ein Kleingewerbe in einer Stadt in Niedersachsen angemeldet, um nebenbei legal bis zu 17.500 Euro steuerfrei dazuverdienen können. Nun zog der gute Mann im Jahr 2016 in eine Stadt in NRW - hat aber sein Kleingewerbe nicht umgemeldet. In seiner Steuerklärung für das Jahr 2016 wird das Kleingewerbe natürlich genannt, jedoch ohne Umsätze / Gewinn, da er sowieso nichts verdient hat im Jahr 2016.

Inzwischen ist Max Mustermann erneut in ein anderes Bundesland gezogen und bekommt Post vom zuständigen Finanzamt, wo über Auskunft zu der Selbstständigkeit gefragt wird.

1. Hat Max Mustermann sich strafbar gemacht, weil er das Kleingewerbe nicht umgemeldet hat?
1.1. Kann man ein Kleingewerbe überhaupt UMmelden? Oder Bedarf es hier einer Ab- und Neuanmeldung?

2. Mit was für einer "Strafe" muss Max Mustermann rechnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4836 Beiträge, 1171x hilfreich)

M.E. liegt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 138 AO vor.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Strafe verhängt würde.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Max Mustermann hat 2014 ein Kleingewerbe in einer Stadt in Niedersachsen angemeldet, um nebenbei legal bis zu 17.500 Euro steuerfrei dazuverdienen können.


Das ist etwas merkwürdig formuliert. Zur Klarstellung: Max Mustermann kann natürlich nicht mit seinem Kleingewerbe 17.500€ steuerfrei dazu verdienen. Er muss keine Umsatzsteuer abführen, jedoch ist die Einkommensteuer ist selbstverständlich zu zahlen. Sollte Max Mustermann die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen haben, so hat er sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.

Wenn es keine Einnahmen gegeben hat, dann ist das steuerlich kein Problem. Es kann ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegen, jedoch interessiert sich das Finanzamt normalerweise nicht dafür.

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#3
 Von 
Mikado911
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das ist etwas merkwürdig formuliert. Zur Klarstellung: Max Mustermann kann natürlich nicht mit seinem Kleingewerbe 17.500€ steuerfrei dazu verdienen. Er muss keine Umsatzsteuer abführen, jedoch ist die Einkommensteuer ist selbstverständlich zu zahlen. Sollte Max Mustermann die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen haben, so hat er sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht.


Nein, sofern Gewinn gemacht wurde, bzw. überhaupt Umsatz o.ä., wurde das in der Steuererklärung natürlich angegeben. Es geht ja hier in dem Fall darum, dass 2016 kein Umsatz gemacht wurde, also es genullt werden musste. Aber eben das Finanzamt nun Fragen dazu stellt, weil das KLeingewerbe nicht umgemeldet wurd.e

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Aber eben das Finanzamt nun Fragen dazu stellt, weil das KLeingewerbe nicht umgemeldet wurd.e


Ein Bußgeld wegen der fehlenden Ummeldung würde nicht vom Finanzamt, sondern wahrscheinlich vom Ordnungsamt kommen. Die Ummeldung bzw. die Abmeldung solltest Du jedoch unverzüglich nachholen.

Die Fragen vom Finanzamt solltest Du beantworten oder siehst Du in der Fragestellung selbst irgendwelche Probleme?

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