Kleingewerbe Einkünfte

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lina2803
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe Einkünfte

Hallo zusammen,
ich habe seit 2013 ein Kleingewerbe, mit dem ich bisher nie mehr als 17500 € verdient habe.
Jetzt war ich letztes Jahr für 3 Monate noch in einer angestellten Tätigkeit. Nun meine Frage: Sind diese Einkünfte in die 17500 einzurechnen oder dürfen die zusätzlich sein? Meiner Meinung nach hat das ja nichts mit meinem Kleingewerbe zu tun, oder?
Danke im vorraus für die Info!
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zunächst ist festzustellen, dass es auch bei der Grenze von 17.500 Euro ausschließlich um eine für due Umsatzsteuer handelt!

Ihr Gewinn ist grundsätzlich bereits ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig!
Maßgeblich für die Einkommensteuer wäre der Grundfreibetrag i.H.v. derzeit 9.000 Euro.

-- Editiert von Cybert. am 24.09.2018 12:32

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Lina2803
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zunächst ist festzustellen, dass es auch bei der Grenze von 17.500 Euro ausschließlich um eine für due Umsatzsteuer handelt!

Ihr Gewinn ist grundsätzlich bereits ab dem ersten Euro einkommensteuerpflichtig!
Maßgeblich für die Einkommensteuer wäre der Grundfreibetrag i.H.v. derzeit 9.000 Euro.

-- Editiert von Cybert. am 24.09.2018 12:32


Das weiß ich. Mir geht es darum, ob ich vllt mwst hätte ausweisen müssen. :) Und dafür müsste ich wissen ob das Gehalt einzurechnen oder zusätzlich wäre :) Danke für die Antwort

-- Editiert von Lina2803 am 24.09.2018 12:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Gehalt gilt nicht als Umsatz.

1x Hilfreiche Antwort

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