Kirchensteuer Nachzahlung von der Steuer absetzbar?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Eclipse123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchensteuer Nachzahlung von der Steuer absetzbar?

Guten Tag,

ich habe einen Brief vom Kirchensteueramt (Bayern) erhalten, dass ich für 2017 eine Nachzahlung von über 200 Euro leisten soll, da ich noch von Januar-Mai Mitglied der Kirche war. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Student, aber soweit ich recherchiert habe, ist dies trotzdem korrekt - zumindest rein rechtlich.
Nun habe ich ab dem 15.5 angefangen zu arbeiten und durch meine Steuererklärung eine Rückerstattung von genau 35 Euro erhalten, was genau der Höhe entspricht, die ich in dem halben Monat an Kirchensteuer bezahlt habe (ab 1.6. war ich offiziell nicht mehr Kirchenmitglied).
Kann ich die geforderten 200 Euro Rückzahlung in meiner Steuererklärung für 2018 auch irgendwie absetzen? Am besten in voller Höhe erstattet bekommen, wie in 2017 auch? Wenn ja, wie?
Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar, ich habe bereits das halbe Internet durchforstet und nichts gefunden.

Grüße
Eclipse

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat:
Kann ich die geforderten 200 Euro Rückzahlung in meiner Steuererklärung für 2018 auch irgendwie absetzen?

Ja, als Sonderausgaben.

Zitat:
Am besten in voller Höhe erstattet bekommen, wie in 2017 auch? Wenn ja, wie?

Gezahlte KSt abzgl. der Erstattung mindern Ihr Einkommen. Ob Sie alles erstattet bekommen, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

nur so nebenbei (weil es sich so anhört als ob du passend zum Arbeitsbeginn aus der Kirche ausgetreten bist): Auch wenn sich die beiden Zeiträume "Kirchenmitglied" und "Arbeitseinkommen" gar nicht überschneiden wird womöglich Kirchensteuer fällig (hier 8% von 5/12 der Einkommensteuer).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Am besten in voller Höhe erstattet bekommen, wie in 2017 auch?


In voller Höhe wird das nicht erstattet. Die genaue Höhe richtet sich nach Deinem persönlichen Grenzsteuersatz. Ich schätze Deine anteilige Erstattung auf etwa 40%.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber Einkommen erst ab Mitte Mai


In 2018 ganzjährig.

Und aus 200€ Kirchensteuernachzahlung für 2017 kann man schon Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens ziehen. Die Schätzung ist natürlich grob erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Eclipse123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten, das hat wirklich etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Und die Erstattung klingt tatsächlich schon mal sehr positiv, ich habe den Grenzsteuersatz geprüft und der liegt in meinem Fall tatsächlich bei um die 40%.
Das war schon alles was ich wissen wollte, danke euch.

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