Hallo zusammen.
Wenn eine volljährige, jedoch unter fünfundzwanzigjährige Schülerin gerade ihr Abitur macht und klar ist, dass sie ab Oktober studieren wird, sollte ihr Kindergeld (beziehungsweise der ihrer Eltern) ja eigentlich nicht großartig gefährdet sein.
Der Zeitsbatsnd zwischen der Ausbildungen beträgt weniger als 4 Monate.
Welche von ihr während des Sommers aufgenommenen Tätigkeiten könnten diesen Anspruch aber gefährden?
Gelten dann diese Grenzen?
a) 20 Stunden in der Woche
beziehungsweise
b) 400 Euro im Monat
beziehungsweise
c) 50 Tage im Jahr
Oder sind während dieser Übergangszeit gar keine Grenzen zu beachten?
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Kindergeld zwischen Abi und Studium - Ferienjob
21. Mai 2012
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Frage vom 21. Mai 2012 | 01:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindergeld zwischen Abi und Studium - Ferienjob
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#1
Antwort vom 21. Mai 2012 | 09:48
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Ich würde sagen, das Kindergeld ist nicht in Gefahr.
Es liegt m. E. eine Übergangszeit gem. § 32 Abs. IV Nr. 2b vor. Satz 2 und 3 regeln, dass die Erwerbstätigkeit nur nach einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums schädlich ist.
Andere Meinungen nehme ich trotzdem gerne entgegen.
#2
Antwort vom 21. Mai 2012 | 11:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
Nö, das ist schon korrekt. Die 20 Stunden gelten nur nach der Berufsausbildung/Studium, die 400 Euro gelten, wenn man KG kriegt, weil man arbeitssuchend (und unter 21) ist und die 50 Tage haben überhaupt keinen Bezug zum KG.
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