Kindergeld und Steuern bei Grundstücksverkauf

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Henrey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld und Steuern bei Grundstücksverkauf

Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren das Haus meiner Oma zu einem Viertel geerbt, sie hat bis vor kurzem noch darin gewohnt. Letztes Jahr ist sie ausgezogen und das Haus wurde verkauft. Mein Erlös beträgt ca. 32.000€. Nun muss ich die Steuererklärung machen. Aus selbstständiger Arbeit habe ich ca. 6.000€ letztes Jahr verdient. Ich bin Student und meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich, muss ich das nun aufgrund des Grundstücksverkaufes für das letzte Jahr zurückzahlen? Aus anderen Foreneinträgen meine ich gelesen zu haben, dass ich für den Erlös an sich keine Steuern zahlen muss.
'Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Henrey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
das heißt dadurch dass ich das Haus geerbt habe und nicht gekauft, wird es so behandelt als wäre es schon länger als 10 Jahre in meinem Besitz? (Meine Oma hatte dort über 30 Jahre gewohnt).
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Bei Erbe/Schenkung zählt die Zeit mit, die der Vorbesitzer das Haus hatte. Nur wenn dann insgesamt die 10-Jahresfrist unterschritten wird, fallen Steuern auf den Verkaufserlös an.

Da das Haus bereits seit 30 Jahren im Eigentum Deiner Oma stand, ist der Verkaufserlös steuerlich nicht relevant und wirkt sich auch nicht auf das Kindergeld aus.

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