Kindergeld/ kinderfreibeträge

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
umb89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld/ kinderfreibeträge

was hat es zu bedeuten wenn es heißt das

kindergeld ist günstiger?

und wie wird mit dem kindergeld und den kinderfreibeträgen gerechnet bzw. wann werden die kinderfreibeträge abgezogen und was passiert dann mit dem kindergeld.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, ob für den Steuerpflichtigen das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist. Was tatsächlich günstiger ist, hängt vom Grenzsteuersatz des Steuerpflichtigen ab.

Im Jahr 2009 gab es für ein 1. oder 2. Kind einschl. Kinderbonus Kindergeld von insgesamt 2068€. Gleichzeitig betrug der Kinderfreibetrag 6.024€. Der Kinderfreibetrag ist also dann günstiger, wenn der Steuersatz auf die letzten 6.024€ über 34,4% liegt. Bei Verheirateten ist das ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 72.000€ der Fall. Bei Singles liegt der Grenzwert bei der Hälfte, also bei ca. 36.000€

Wenn das Einkommen darunter liegt, dann bleibt es beim Kindergeld und der Kinderfreibetrag wird nicht berücksichtigt.

Wenn das Einkommen darüber liegt, dann wird der Kinderfreibetrag berücksichtigt und die so ermittelte Einkommensteuer um das erhaltene Kindergeld erhöht.

Beides gilt nur für die Ermittlung der Einkommensteuer. Beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer wird immer der Kinderfreibetrag berücksichtigt.

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#2
 Von 
doernchen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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