Kinderfreibetrag/Kindergeld

23. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nette Vermieterin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderfreibetrag/Kindergeld

Hallo!

Mein Mann und ich leben seit April diesen Jahres getrennt.

Er ist berufstätig, hatte bisher Steuerklasse III und ab Januar dann Steuerklasse I.

Sein Jahresgehalt beträgt ca. 40-45.000 EUR.

Ich bin Hausfrau und wegen unseren Kindern nicht berufstätig.

Bisher bekamen wir für unsere 2 Kinder Kindergeld überwiesen.

Obwohl ich bezweifle, dass er danach besser steht, möchte er jetzt unbedingt Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Möglichst 2 - falls ich nicht zustimme 2x 0,5.

Das bedeutet doch, dass ich dann kein Kindergeld mehr bekomme, oder?

Angenommen, er lässt 2x0,5 Kinderfreibeträge eingragen - was passiert dann mit der anderen Hälfte? Kann ich mir weiterhin anteilig das Kindergeld (also die Hälfte) auszahlen lassen oder bekomme ich dann auch 2x0,5 Kinderfreibeträge (die mir als Hausfrau natürlich nichts bringen).

Muss er mir einen Ausgleich zahlen?

Danke!


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Beiden Elternteilen stehen für jedes Kind jeweils 0,5 Kinderfreibeträge zu.

Die Eintragung von 2 x 0,5 Kinderfreibeträgen ist sein gutes Recht und entspricht der Gesetzeslage. Auswirkungen auf die Zahlung des Kindergeldes hat das jedoch nicht. Das bekommst Du trotzdem in vollem Umfang.

Bei der Steuererklärung wird Deinem mann das halbe Kindergeld zugerechnet, obwohl es weiter in vollem Umfang an Dich gezahlt wird.

Da die Eintragung der 2x0,5 KFB ohne besonderen Antrag automatisch erfolgt, braucht Ihr beide Euch darüber keine Gedanken zu machen.

Ein Elterteil kann dann den vollen Kinderfreibetrag beantragen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltsverpflichtungen nicht erfüllt.

Solange Dein Mann den Unterhalt für die Kinder zahlt und Du die Versorgung übernimmst, erfüllt ihr beide Eure Unterhaltsverpflichtungen. Daher kommt die Übertragung des vollen Kinderfreibetrages auf einen Elternteil nicht in Betracht.

Du hast Dir also unnötige Sorgen gemacht.

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#2
 Von 
Nette Vermieterin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hh!

Bisher stehen aber noch keine Kinder auf der Lohnsteuerkarte.

Verstehe ich das richtig, dass er sich dann jetzt
2x0,5 eintragen lassen kann?

Und dass er dann bei seiner ESt-Erklärung entsprechend weniger Steuern bezahlt, dann aber das halbe Kindergeld gegengerechnet wird?

Was passiert, wenn das Kindergeld für ihn doch günstiger wäre als die Steuerminderung?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Für die Steuererklärung wird so getan, als ob er das halbe Kindergeld erhalten hat.

Wenn der Kinderfreibetrag günstiger für ihn ist, dann wird das halbe Kindergeld gegen gerechnet, obwohl er es gar nicht erhalten hat.

Wenn es umgekehrt ist, dann wirkt sich der Kinderfreibetrag nur beim SoliZuschlag und bei der Kirchensteuer aus.

Bisher stehen aber noch keine Kinder auf der Lohnsteuerkarte.
Minderjährige Kinder werden eigentlich von der Gemeinde automatisch eingetragen. Falls hier ein Fehler passiert ist, könnt Ihr das natürlich korrigieren lassen.

Wenn Dein Mann umgezogen ist, dann kann es sein, dass die Information, dass er Kinder hat, nicht korrekt übertragen wurde.

Du hast keinerlei Nachteile aus dem Verfahren zu befürchten. Im Gegenteil, da das Nettoeinkommen Deines Mannes durch den KFB steigt, steigt auch Dein Unterhaltsanspruch.

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#4
 Von 
Nette Vermieterin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für deine Antwort!

Verhält es sich genauso, wenn er sich den ganzen (2x1) Kinderfreibetrag eintragen lässt?

Also dass ich weiterhin das volle Kindergeld überwiesen bekomme und er es mit der Steuererklärung verrechnen muß? Das möchte er nämlich so.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das Kindergeld wird grundsätzlich an denjenigen ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Den vollen Kinderfeibetrag kann er sich eigentlich nicht eintragen lassen. Voraussetzung dafür wäre, dass Du Deine Unterhaltspflicht nicht erfüllst (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG ). Da die Kinder bei Dir leben, kann das aber nicht sein. Mit der Betreuung der Kinder ist Deine Unterhaltspflicht erfüllt.

Das Finanzamt wird daher voraussichtlich die Beantragung des vollen Kinderfreibetrages nicht akzeptieren.

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