Guten Tag,
ich möchte mich mit einer Frage an Euch wenden.
Meine Tochter besucht eine Universität welche in staatlicher Trägerschaft ist.
Bisher habe ich die Kosten für die Universität - welche ich gezahlt habe - immer bei der Steuererklärung angegeben und es wurde auch anerkannt.
Weiterhin wurde zu der Zeit Kindergeld bezogen.
Bei dem Einkommensteuerbescheid 2010 sieht es nun leider anders aus.
Hier lautet die Begründung: Hochschulen, einschl. Fachhochschulen sind keine Schulen nach §10 Abs. 1 Nr. 9 EStg. Daher können Entgelte für den Besuch dieser Einrihtungen nicht berücksichtigt werden Ein Abzug von Studiengebühren ist somti ausgeschlossen. (vergl. BMF 09.03.09, BStBI I 2009, 487).
Kann mir bitte jemand von Euch Rat geben ob mein Bearbeiter sich irrt oder aber ob in der Vergangenheit geirrt wurde?
Vielen Dank.
Kind: Universität steuerlich nicht (mehr) absetzbar?
2. April 2015
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Frage vom 2. April 2015 | 10:40
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Kind: Universität steuerlich nicht (mehr) absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 2. April 2015 | 12:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Es wurde sich offenbar in der Vergangenheit geirrt.
#2
Antwort vom 2. April 2015 | 12:50
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
LG
Und jetzt?
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