Kaffeesteuer, Kaffeesteuergesetz

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
esserden
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaffeesteuer, Kaffeesteuergesetz

Hallo, ich brauche dringend mal Hilfe . Ich habe vor im rahmen eines Kleingewerbes Kaffee zu rösten und zu verkaufen (Internet, Onlineshop)

Ich habe mich Stundenlang mit dem Kaffeesteuergesetz und den dazugehörigen Formularen und Anträgen beschäftigt.

Und ich muss sagen, ich komm mit dem Beamtendeutsch überhaupt nicht klar, und weiss eigentlich garnicht was ich jetzt zuerst und zuletzt machen muss.

Wo bekomme ich z.B. die Steuernummer für das Steuerlager her, wird diese mir automatisch nach Bewilligung des Antrags vom Steuerlager zugeteilt.?

Wie siehts mit der Betriebserklärung (Formular) aus, der Punkt 6 mit dem Befördern von Kaffee ? Versteh ich nicht !!

Wie sieht es mit dem Steuerlager selbst aus, Anforderungen an dieses, darf ich dort neben dem Rösten auch mahlen, verpacken usw ?

Was ist mit Sicherheitsleistung gemeint, wie führt man Belegheft und Lagerbuch, wie und wann macht man eine Bestandsanmeldung.

Wie und wann genau ist die Steuer abzuführen ?

Was kosten die ganze Antragsstellung ?

Ich hoffe das mir jemand helfen kann, oder zumindest weiss wo man mir helfen kann. Beim Zoll selber konnte und/oder wollte man mir nicht so richtig helfen.

Grüße

Christoph


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
oder zumindest weiss wo man mir helfen kann.

In den Gelben Seiten einfach mal unter Steuerberater nachschlagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
esserden
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

der Steuerberater kümmert sich doch nur um Lohnsteuerangelegenheiten und nicht um die Verbrauchssteuer, oder ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der echte Steuerberater (zumindest die die ich kenne) kümmert sich um ALLE steuerlichen Angelegenheiten seines Mandanten.

Das ist sein Job, dafür wird er bezahlt.
;)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Also ich habe jetzt nur mal kurz das Kaffeesteuergesetz studiert und da stehen zumindest einige Dinge sehr deutlich drin: Die Steuer entsteht, wenn der Kaffee das Steuerlager verläßt (§ 11). Und die Fälligkeit ist in § 12 geregelt - immer am 20.des Folgemonats. Eine Sicherheitsleistung ist übrigens schlicht eine Kaution


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#5
 Von 
Klaralein
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Zoll hat eine Auskunftsstelle, die genau diese Fragen beantwortet:

Auskunft für Unternehmen:

Telefon: 0351 44834-520 (Mo.-Fr. 8-17 Uhr)

Fax: 0351 44834-590

E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

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